Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
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Die patriarchalische Verfassung des Großbetriebes, ihr Zurückweichen, ihr Ersatz. 4Ig

alles so bleiben kann, wie es ist, daß eine neue Arider Verfassung kommen müsse, wennauch die bisherige Gestaltung ihm begreiflich erscheint.

Die Unternehmer der ersten Generation, welche die Großbetriebe unter unsäglichenSchwierigkeiten, im hestigen Konkurrenzkampf gründeten, auf dem gesetzlichen Boden einereinseitigen Freiheitslehre die bisher ungeschälten Massen als Arbeiter in die Fabrikzogen und für die dortigen Aufgaben disciplinierten, konnten dies Ziel nur erreichen,die neue Technik und die neuen Absatzwege nur organisieren durch die außerordentlicheÜbermacht, welche ihnen Intelligenz, kaufmännische Gewandtheit und großer Besitz gaben,durch die weitgehende herrschaftliche Autorität, welche sie über die unorganisierten,besitzlosen Arbeiter durch die Fabrikdisciplin und das beliebige Entlassungsrecht übten.Man könnte sagen, die rücksichtslose Geschästsenergie habe so einen geschäftlichen Neubauder Volkswirtschaft, vollzogen, technisch und kaufmännisch dabei das Höchste geleistet,aber auch durch Überspannung der Konkurrenz und Gewinnsucht viel Unheil gestiftetund durch die Nichtrücksichtnahme auf Leben und Gesundheit, Bildung und Familien-interessen der Arbeiter, durch die übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit, durch über-mäßige Frauen- und Kinderarbeit, durch Lohndruck und Ausbeutung der unteren Klassenin die moderne, private, rein aus den Gewinn arbeitende Unternehmung Keime derReibung und des Kampfes gelegt, die nach und nach zu einer Umgestaltung und Reformführen müssen.

Die Reform hat in erster Linie davon auszugehen, daß die großen Betriebe nichtmehr unter demselben Recht stehen können wie die Hauswirtschaft, daß sie mehr undmehr der Gegenstand des öffentlichen Interesses sind. Von ihrer Verfassung und Ein-richtung hängt das wirtschaftliche und moralische Wohl des Ortes, der Gegend, derGesellschaft ab. Sie gleichen Gemeinden, ja teilweise kleinen Staaten eher als Familien;wo 100040 000 Personen in einem Großbetrieb arbeiten, handelt es sich direkt umdie Existenz von 5000200 000 Menschen, indirekt um noch viel mehr. Sie sind,auch in privaten Händen, dauernde Anstalten mit halb öffentlichem Charakter; siebeherrschen das Leben, das Gedeihen, die Existenz ganzer Gegenden und Provinzen, siebeeinflussen oft sogar die Staatsgewalt. Ihre Organisation hat durch die neue Form desGenossenschafts- und Gesellfchastsrechts, wovon wir gleich eingehender reden, durch dieganze staatliche Fabrik-, Bergwerks-, Arbeiterschutzgesetzgebung und die daran sich knüpsendestaatliche Aussicht, durch die Fortbildung des Arbeitsvertrags, durch die feinere Aus-bildung der Lohnzahlungsformen einen gemeindeartigen Charakter erhalten. DieEntstehung von Arbeiterausschüssen und Altestenkollegien in den Großbetrieben zumZweck der Verhandlung mit den Unternehmern über die Arbeitsordnung, die Lohnforin,die Hülfskassen und anderes, zur Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen, zur Be-aufsichtigung und Erziehung der jungen Arbeiter, hat bescheiden die Ansänge einer Arbeiter-vertretung in den Großbetrieben geschaffen. Die Entstehung der Gewerk- und Fach-vereine hat natürlich zunächst vielfach die socialen Kämpfe gesteigert und wird bis heutevon den Vertretern des patriarchalischen Systems nur als eine Hinderung der Autoritätangesehen. Sie kann es gewiß sein. Aber bei richtiger Leitung der Vereine und richtigerVerhandlung mit ihnen können sie, wie die daran sich knüpsenden Einigungsämter undSchiedsgerichte, eine Stärkung der Ordnung und Autorität und das beste Hülssmittelwerden, den Frieden wieder herzustellen.

Gewiß liegt der Hauptteil dieser großen Aufgaben noch in der Zukunft. Wirstehen mitten inne in dem Ringen nach den neuen besseren, aber auch viel komplizierterenFormen des Großbetriebes. Wir werden sie nur erhalten, wenn die leitenden unddie ausführenden Kräfte mehr und mehr aus einen höheren intellektuellen und moralischenStandpunkt sich stellen, in ihren gesamten Eigenschaften sich heben, wenn sie sähig werden,neben den Interessengegensätzen die gemeinsamen Ziele zu suchen und zu verfolgen.

Aber unmöglich ist hier nicht, was in der Gemeinde und im Staate möglichwar: eine friedliche konstitutionelle Versassung, wobei jeder Teil in seiner Sphäre gewisseRechte ausübt und Pflichten erfüllt.