Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
440
Einzelbild herunterladen
 
  

440

Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.

144. Die offenen Handels- und die Aktiengesellschaften. Wir habengesehen, daß an die Stelle der Einzelunternehmer heute in großer Zahl Kollektiv-persönlichkeiten treten: Staat und Gemeinde, Innungen und Vereine, Korporationender verschiedensten Art, vor allem aber die kaufmännischen Gesellschaften und die neuerenGenossenschaften, nebst den höheren Zusammenfassungen und Verbänden beider, dieKartelle und Centralgenossenschaften kommen da in Betracht. Von diesen letzteren Formenhaben wir hier noch zu reden. Ihre rasche und großartige Entwickelung seit den letztenSt) Jahren scheint der ganzen Volkswirtschaft und speciell dem Charakter des Unter-nchmungswesens eine andere Gestalt und Farbe zu geben.

Alle diese neueren Gesellschaften und Genossenschaften haben gewisse gemeinsameWurzeln und Züge. Sie knüpfen teils an sehr alte sippen- und familienartige Ver-bindungen an, teils sind sie das Ergebnis neuerer Geschäfts- und Krcditgepflogenheitenund Institutionen. Sie ruhen auf praktisch wirtschaftlichen Bedürfnissen, aber ihreGestalt ist im einzelnen von den nach Zeit und Land verschiedenen Rechtssitten undGesetzen bestimmt. Psychologisch setzen sie die Entwickelung des modernen Erwerbs-triebes und kaufmännischer Gewinnabsichten sowie die Gewohnheiten der Geldwirtfchaftvoraus; aber das Charakteristische sür sie ist die Verbindung dieser Motive und Strebungenmit höhereu Gefühlen, mit Pflichttreue und Hingebung an engere oder weitere Kreise.Wir betrachten zunächst das kaufmännische Gesellschaftswesen und zwar deren wichtigsteFormen, die offene Handelsgesellschaft und die Aktiengesellschaft. Die unwichtigerenFormen, wie die Kommanditgesellschaft, die neuen deutschen Gesellschaften mit beschränkterHaftung müssen wir ebenso übergehen, wie wir selbstverständlich auf die Einzelheiten derGesetzgebung der verschiedenen Länder nicht eingehen können.

In den antiken Staaten haben wahrscheinlich zeitweise Bildungen dieser Art sichauch in reicher Fülle entwickelt, aber sie sind unter dem Druck der zügellosen egoistischenGewinnsucht, der Sklavenwirtschaft, der späteren großen fiskalischen Betriebe abgesehenvon den zu halb öffentlichen Korporationen gewordenen Steuer- und Domänenpacht-gesellschaften rasch verkümmert und zurückgetreten; das spätrömische Recht kennt eigentlichnur die Gelegenheitsgesellschaft für einzelne Spekulationen. Viel reicher hat in denmittelalterlichen und neueren Staaten die langsamere psychologische und sociale Ent-wickelung das Gesellschastswesen ausgebildet.

Wir sehen aus den uralten Fischer- und Schiffahrtsgcnossenschaften im Mittelmeerund in den nördlichen Meeren vom 11.18. Jahrhundert das Institut der Schiffs-partnerschaft sich entwickeln; es bildete sich als ein Societätsvcrhältnis zwischen einerkleinen Zahl von Personen; sie gehören den besitzenden, Handel und Schiffahrt treibendenKlassen der Seestädte an; mehrere sich persönlich nahe stehende und auf die Geschäfts-führung Einfluß habende Partner umgeben den an der Spitze stehenden Patron, derhäufig Haupteigentümer des Schiffes ist und es führt; die Anteile gelten als Kapital-anlage und sind beliebt, weil sie leicht vcräußerlich sind.

Aus der Familien- und Hausgemeinschaft entwickelt sich zuerst sichtbar in Italien vom 12.14. Jahrhundert die Brot- und Arbeitsgemeinschaft mehrerer Familienglieder,welche gemeinsam einen Handel oder ein Handwerk treiben; sie wächst aber im 14. und15. Jahrhundert durch Vertrag und Eintragung der Socii in ein öffentliches Gesellschafts-registcr, durch die Ausbildung der Firma und des gesonderten Firmenregisters über dieFamiliengemeinschaft hinaus, nimmt andere Socii auf, wird so zum Kerne der offenenHandelsgesellschaft; diese verbreitet sich dann vom 15.18. Jahrhundert über ganzEuropa .

Daneben spielt in den italienischen Geschäftshäusern des 14.16. Jahrhundertsdie Bezahlung der Handlungsgehülfen durch Gewinnanteile und das Kapitaldarlehengegen Gewinnanteil eine große Rolle: Verhältnisse, die schon frühe vorkamen, zursooietas maris, der stillen und Kommanditgesellschaft führten und fähig waren, dieblühenden Handelsgesellschaften des 15.18. Jahrhunderts mit größeren Kapitalienund mit paffenden Gehülfen zu versehen. Nur auf dem Boden der städtischen Kredit-entwickelung jener Tage waren die besten, meist befreundeten und verwandten Elemente