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Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
sind, in der ewigen Dauer der Anstalten, in der ganz selbständigen Organisation, inder Fähigkeit, die größten Talente zu gewinnen, die neueste und beste Technik anzuwenden,in der Belebung des Unternehmungsgeistes, in der Teilung des Risikos, in der Heran-ziehung des kleinen Kapitals zu den Gewinnen des großen. Die Aktiengesellschaftenhaben ein neues, gewissermaßen höheres Element in das Getriebe der Volkswirtschafteingeführt; die große Unternehmung in der Hand von Vertrauensmännern und Beamtennähert sich der Gemeinde-- und Staatsverwaltung; sie erhält den Charakter einer öffent-lichen Anstalt, ihre Leiter werden sich allgemeiner Pflichten gegen die Gesamtheit mehrund mehr bewußt, sie behandeln häufig ihre Arbeiter besser als Privatunternehmer,erheben die tüchtigsten zu Beamten. Und wenn die Form zunächst am besten paßte aufGeschäfte mit mechanisch gleichmäßigem Betrieb, an die sich schon allgemeine Interessenknüpften, so zeigt doch die neueste Entwickelung ihre Ausdehnung auf alle möglichenHandels-, Verkehrs-- und Jndustriegcschäfte. Wo Staat und Kommune einen Teil desKapitals besitzen oder die Ernennung der wichtigsten Direktoren und Beamten sichvorbehalten oder indirekt beherrschen, da werden die Aktiengesellschaften vollends einMittelding zwischen öffentlicher, gemeinnütziger Verwaltung und Privatgeschäft.Bei Staatsbanken, Eisenbahnen und sonst hat sich diese gemischte Organisationsformausgezeichnet bewährt.
Eine gute, vollständige Statistik der Aktiengesellschaften giebt es nicht; aber dochso zuverlässige Nachrichten, daß wir ihre allgemeine Zunahme und ebenso den großenjährlichen Wechsel in ihrer Gründung, das rasche Verschwinden zahlreicher Neugründungcnübersehen können.
In Großbritannien und Irland zählte man Neugründungen: 1844 119, 18451520, 1848 123, 1852 464, 1865 1001, 1868 443, 1873 1207, 1878 836, 18861809; von 31951 in den Jahren 1844—86 gegründeten Gesellschaften bestanden 1886noch 9471. Im Jahre 1884 zählte man 8692 mit 475, 1895 19 430 mit 1062 Mill. FKapital. Im Jahre 1885 hatte R. Gissen das ganze Volksvermögen auf 10 037 Mill. Fgeschätzt; eine Annahme von 1887 geht dahin, ein Drittel des in der Industrieangelegten Kapitals gehöre schon der Aktienform an. In Frankreich wurden 1840—65jährlich nicht über 1 — 3 Dutzend Aktiengesellschaften errichtet, seither schwanken dieZahlen zwischen 300 und 1000.
Im preußischen Staate entstanden je in dem ganzen Zeitraume 1801—25 16,1826—50 102, 1851—70 295, 1870—74 857, 1876—83 1620; die Zahl der fürDeutschland im „Ökonomist" nachgewiesenen Aktiengesellschaften war im Gründerjahre1872 479, ging 1876—79 auf 42—45 zurück, stieg dann wieder bis 1883 auf 192, war1885 wieder bloß 70, 1889 360, 1894 92 und stieg seither wieder dauernd; die Schwan-kungen entsprechen den Konjunkturen; das jährlich neu aufgelegte Aktienkapital schwanktein den letzten 20 Jahren zwischen 56 und 800—1000 Mill. Mark. Für das Jahr 1883schätzt der „Ökonomist " die bestehenden deutschen Gesellschaften auf 1311 mit fast4 Milliarden Kapital, für 1890 auf fast 3000 mit 5,° Milliarden; heute dürften es 4 bis5000 mit 8—10 Milliarden sein. Wenn das deutsche Volksvermögen 175-200 MilliardenMark beträgt, so wären das etwa 5°/v; es wären 10 °/o, die doppelte Zahl, wenn diesämtlichen Eisenbahnen in Aktienhänden wären. Die österreichischen Gesellschaften giebtJuraschek für 1366 auf 137 mit 689 Mill. fl., für 1893 auf 465 mit 1597 Mill. fl.an. Die deutsche Gewerbestatistik zählt 1895 über 6000 einzelne Betriebe (nicht Unter-nehmungen) von Aktien-, Aktienkommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkterHaftung (darunter 4749 Aktienbetriebe) mit 0,9 Mill. Personen, also auf einen Betrieb150 Personen. Über je 200 Personen beschäftigten nur 3331 deutsche Gewerbebetriebeüberhaupt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß diese großen Betriebe mit über 200 Personenüberwiegend einer dieser drei verwandten Rechtsformen angehörten, in erster LinieAktiengesellschaften waren.
145. Die neueren wirtschaftlichen Genossenschaften. Während dieHandclsgefellschaften die Formen darstellen, in welchen sich die höheren Handel- undgewerbetreibenden Klassen das mit gemeinsamem Besitz verbundene Zusammenwirken