Teil eines Werkes 
1 (1900) Begriff : psychologische und sittliche Grundlage ; Literatur und Methode ; Land, Leute und Technik ; die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft
Entstehung
Seite
454
Einzelbild herunterladen
 

454

Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft,

dauernde Gewinn im ganzen doch nur möglich, wenn die Unternehmer die Bedürfnissegut und preiswert befriedigen. Staat und Gemeinde sind als Organe der Macht- undRechtsorganisation entstanden, mußten aber stets und mit steigender Kultur in erhöhtemMaße gewisse Nachbarschastsbedürsnisse befriedigen, sich wirtschaftlich in den Dienstgrößerer, höherer Bedürfnisse (S. 318) stellen. Ihr Vorzug ist es, daß sie dabei gemein-nützig wirken, an die Zukunft und die Gesamtinteressen denken, mit ganz anderemNachdruck, mit einheitlichen Organen auf ihrem Gebiete auftreten können, in derRegel gerecht Versahren, zu vielen Aufgaben der höheren wirtschaftlichen Kultur teilsallein, teils besonders geschickt sind. Aber die großen Anstalten, die in ihren Händenentstehen, unterliegen dem Mißbrauch der Herrschenden, sind fast stets schwerfällig undvielfach teuer, sie leisten Gutes nur, wenn eine glückliche Entwickelung ein tüchtiges zBeamtenpersonal geschaffen hat. Oft fehlt ihnen die rechte Kontrolle, wie sie die Unter-nehmung darin hat, daß der Markt ihr die schlechten und teuern Produkte nichtabnimmt. Die wirtschaftliche Staats- und Gemeindcanstalt tritt thatsächlich oder rechtlichmeist monopolistisch auf, wendet nicht immer aber vielfach den Zwang an; der Bürgerhat ihr gegenüber meist keine Wahl; ob sie Ausgezeichnetes leistet und gerecht verfährtoder nicht, sie kann nur durch einen sehr harten Druck der öffentlichen Meinung, durcheine Änderung in den Regierungskreisen in andere, in neue Bahnen gebracht werden,was stets sehr schwer ist.'

Die Familie ist das älteste, sie bleibt das natürlichste und einsachste Wirtschafts-organ. Staat und Gemeinde sind in ihren Macht- und Rechtsfunktionen gleichfalls sehralt, in ihrer umfassenden wirtschaftlichen Thätigkeit aber relativ jung, in ihrer Organi-sation stets kompliziert und schwierig herzustellen. Die Unternehmungen sind das jüngsteOrgan; sie sind mit ihrem Appell an den wirtschaftlichen Egoismus, mit ihrem auf dieArbeitszeit beschränkten Zusammenwirken verschiedener, sich sonst fernstehender Menschenschwieriger als die Familie, aber im ganzen doch viel leichter als die Wirtschaftsanstaltenvon Staat und Gemeinde zu organisieren. Wo sie einen sehr großen Umfang erreichen,wird das Problem freilich viel schwieriger, teilweise ein der Gemeinde- und Staats-bildung ähnliches. Aber ihr sociales Gefüge bleibt doch erheblich loser und beweg-licher, und ihre Mißbräuche, ihr möglicher Zusammenbruch ziehen die Gesamtheit nichtso in Mitleidenschaft wie die Fehler der Gemeinde- und Staatsanstalten. Indem dieVerantwortlichkeit in der Unternehmung aus private Schultern gelegt wird, indem dieUnternehmer mit Ehre und Vermögen für ihr Thun einstehen, gelingt hier eine Aus-lese der Persönlichkeiten und eine Kräfteanspannung, wie sie der Staat und die Gemeindenicht so leicht oder wenigstens nur auf den Höhepunkten moralisch-socialer Zucht erzeugen:der Staatsbeamte wird getadelt, versetzt, sehr selten kassiert, wenn er salsch gewirtschaftethat, der Unternehmer macht Bankerott.

Familie, Gemeinde und Staat dienen noch anderen Zwecken, sind nicht aus-schließlich sür das wirtschaftliche Leben geschaffen und eingerichtet, die Unternehmungdient nur wirtschaftlichen Zwecken, ist ihnen ganz und voll angepaßt; sie ist das specifische,das differenzierteste Wirtschaftsorgan.

Die heutige Volkswirtschaft bedarf gleichmäßig der drei Gruppen von Organen,ihres Jneinandergreifens, ihrer Arbeitsteilung, ihres Zusammenwirkens, Jede Grupperuht auf anderen psychologischen Motiven, auf anderen Sitten und Rechtsregeln, hatihre Vorzüge und Nachteile, ihre große gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion, inder sie unersetzlich ist. Keine dieser Gruppe wird mit ihrem eigentümlichen Leben,mit ihren besonderen Ausgaben verschwinden. Die Familie hat viel an die Unter-nehmung abgegeben, aber ebenso Wichtiges ist ihr geblieben; neue höhere Aufgaben sindihr zugewachsen. Gemeinde und Staat haben zeitweise manches, was sie früher in derHand hatten, den Unternehmungen abgegeben, anderes ihnen neuestens wieder mit Rechtentzogen; ihr Hauptgebiet in Bezug aus das wirtschastliche Leben sind die neuentstandenenhöheren ccntralen Aufgaben, wie Schule, Verkehr, Kredit, Versicherung, denen die privateUnternehmung nicht ebenso gewachsen ist. Die Unternehmung hatte erst der Familie,dann auch dem Staate manches abgenommen; so vieles man ihr nahm, ihr Umsang