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Die Arbeits- und Wirtschaftsverhältnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg / von Alfred Swaine
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LÖHNE, ARBEITSZEIT UND ARBEITSRAUM.

oder 5 Uhr morgens und auch schon die ganze Nachtfädeln. 1

Erfreulicher ist die Schilderung des Arbeitsraums.Vor vielen anderen Arbeitsstätten der Hausindustrie hateben das Sticklokal den Vorzug grosser Ausdehnung undeines reinlichen Betriebs. Der erstere Umstand hat seinenGrund in den Raumverhältnissen der Maschine. Mit ihrerHöhe von 2,8, ihrer Breite von 3,2 und Länge von 5,6 merfordert sie mit Berücksichtigung der nötigen schmalenGänge einen Raum von über 50 cbm, so dass jede derbeiden zur Bedienung der Maschine nötigen Personenüber ein Luftquantum von mehr als 25 cbm verfügt. 2

Den Vorteil genügender Luftmenge haben alle Lokalegemeinsam, aber sonst zeigen sie grosse Verschiedenheiten,je nachdem sie eigens zum Betrieb der Stickerei gebautwurden oder vor der Aufstellung einer Maschine anderenZwecken gedient haben. Um das Schlechte voraus zunehmen, wollen wir zuerst von letzteren sprechen. Da ver-mag das oft zu schwache Fundament kaum die schwereMaschine zu tragen, die Lichtmenge ist ungenügend, dieDecke nicht selten durchbrochen, um dem langen Hebelarmedes Pantographen Raum zu schaffen. Kaum ist Platz fürden schmalen Fädlertisch, der an der einen Längsseite derMaschine den schmalen Gang versperrt, mit Mühe zwängtman sich durch die andern hindurch. Mit Recht am ver-rufensten sind die aus früheren Webkellern hervorge-gangenen Lokale, die man am häufigsten in Toggenburg,Appenzell und einigen Teilen Thurgaus findet. Die Webereiverlangt einen feuchten Raum, um den Faden, der bei dengewaltsamen Manipulationen ja leicht reissen kann, ge-schmeidig zu erhalten. So legte man ein Souterrainlokal

1 Vergl. Conrads Jalirb. Neue Folge Bd. III, (37.) S. 596, weitereBeispiele ebenda, Neue Folge Bd. VIII, (42.), S. 160 und Bd. XIII,(47.) S. 542.

2 Als Mindestmass wird im allgemeinen 6 cbm pro Kopf ange-nommen.