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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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DIE I.ICENZEN UND DIE DEDÜIIRENTHEOHIE.

gebend waren. Es handelte sich ausschliesslich darum jedeGelegenheit zu benutzen, dem Könige Einnahmen zu verschaffen,und für jede Licenz mussten eben Gebühren entrichtet werden.Auch würde es völlig irrig sein, wollte man annehmen solcheGebühren seien nur da erhoben worden, wo eine unentbehrlicheLeistung der Regierung im Inteiesse des die Gebühren Ent-richtenden vorlag, und nur in dem Masse, in dem dieseLeistung der Regierung selbst Kosten verursachte. DieserGedanke, welchen moderne Finanzschriftsteller in das Gebühren-wesen hineingeheimnisst haben, war demselben, wie ProfessorBrentano in seinen Vorlesungen über Finanzwissenschaft, dar-gethan hat, vom Anbeginn bis zum heutigen Tage in derWirklichkeit fremd. Und die Urkunden, die sich auf die vonden englischen Königen erhobenen Gebühren beziehen, zeigen,dass dieselben an ihrem Anfang wie heute, trotz der verschie-denen Firma, unter der sie auftraten, in der Wirklichkeitnichts anderes waren als Steuern die sich von andern Gelegen-heitssteuern, wie Professor Brentano die sog. indirekten Steuernnennt, nur durch die Gelegenheit unterschieden, bei der sieerhoben wurden. Insbesondere damals nahm man von Jeder-mann eine Abgabe, der irgend etwas wollte, woran man ihnzu verhindern im Stande war, und zwar nahm man von ihmin dem Masse, in dem es nach Lage der Verhältnisse möglichund zweckmässig schien, von ihm zu erpressen . 1 Dieser rein

1 Man vergleiche die von Hunter, Hardy und neuerdings vonThe Pipe Roll Society veröffentlichten Urkunden des Schatzamts seitder Zeit Heinrich I., vor Allem aus der Heinrichs II., Richards I.und Johanns. Um statt aller anderen Beispiele eines herauszunehmen,an dem man prüfen möge, ob die moderne Gebührentheorie auchnur für die Anfänge des Gebührenwesens zutrifft, sei hier der Fallder Frau von Nevill angeführt. Es heisst von ihr : Uxor Hugonis deNevill dat Domino Regi ducentas gallinas, eo quod possit jacere unanocte cum Domino suo Hugone de Nevill. Plegii, Thomas de Sanfordde centum gallinis, et ipse Hugo de centum gallinis, reddendis infracapud quadragesimae ; et si quae illarum fuerint, adtunc reddendae,reddantur ad proximum Pasca. (Rotuli de Oblatis et Finibus, temp.reg. Johannis, ed. Hardy 1835 p. 275.) Welch reizendes Sitten-gemälde ! Und welcher Humor, die Abgabe gerade in Hennen zufordern! Wie sich die Geheimenräthe der Finanzverwaltung gefrent