2. DIE ERRICHTUNG DER KODONIALB ANKEN J IHR WESEN.
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verkehr der Kolonie mit dem Auslände oder Frankreich . DieseTätigkeit der Kolonialbanken ist umso wichtiger, als die hierin Frage stehenden Kolonien fast ihre ganze Produktion expor-tieren und andererseits die Mehrzahl der täglichen Lebens-und Uuterhaltsmittel nicht selbst produzieren, sondern sie ein-führen müssen. 1 )
Das internationale Zahlungsmittel ist bekanntlich der "Wech-sel. Durch ihn werden Forderungen im internationalen Handels-verkehr eingezogen, Schulden getilgt und so Bargeldsendungenerspart. Wer ins Ausland zahlen will, wird schwerlich jemandenim Auslande finden, der sein Schuldner ist und ihm genaudie Summe schuldet, die er ins Ausland zu zahlen hat. Hiergreift die Bank ein, indem sie ihren Kunden zu jedem Geld-betrage Tratten oder Anweisungen auf Frankreich oder dasAusland liefert, mittelst deren die Zahlung dorthin bewirkt wer-den kann. Diese Tratten und Anweisungen kann die Bank er-werben wie die Platzwechsel im Wege des Diskonts oder durchKauf al pari oder gar gegen eine Prämie. Der häufigste Fallist aber der, daß die Bank selbst Tratten und Anweisungenausstellt. Die Anweisung unterscheidet sich von der Trattedadurch, daß sie nicht akzeptfähig ist; sie ist gleichsam einScheck der Kolonialbank, ausgestellt auf ein Bankinstitut imAusland oder Frankreich . Da die Banken ihren Sitz nicht inFrankreich haben, bedürfen sie für ihre Wechselgeschäfte einesVertreters in Frankreich . Als ihr Vertreter fungiert zur Zeitdas Kationale Diskontkontor in Paris . Die Geschäfte, die dasKontor für die Kolouialbanken besorgt, sind zweifacher Art, 2 )entweder 1.) Einziehung von Forderungen oder 2.) Bezahlungvon Schulden der Kolonialbauken.
Ad No. 1 gehören die auf die Kolonialbanken ausgestelltenoder indossierten Wechsel und Anweisungen, die in Frankreich oder im Auslande zahlbar sind. Sie w r erden an Order desDiskontkontors gestellt uud dem Zentralagenten zugesandt, derAkzept oder Protest maugels Annahme besorgt und sie dann
l ) Isaak. Pailam. Bericht 1898.8 ) Renaud a. a. 0. S. 110 ff.