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I. DIE FÜNF ALTEN KOLONIALBANKEX.
ihren aleatorischen Charakter nicht entzog. Man hätte dies nochhinnehmen können, wenn der Bank wenigstens der Handel mitSilber verboten worden, wäre. Das ist aber auch 1901 trotz derganz veränderten Verhältnisse des Silbermetalls — auffallender-weise — nicht geschehen.
Die Gold- und Silberdarlehen kommen hauptsächlich denHandwerkern und kleinen Kaufleuten zugute, aber auch allendenen, die von ihrer Hände Arbeit leben, keinen Personalkreditgenießen und nur wenige verpfäudbare Gegenstände haben, derenBesitz sie entbehren können. Damit hängt zusammen, daß dieseDarlehen an ihrem Verfalltage meist nicht zurückbezahlt, sondernerneuert werden, was sich darin zeigt, daß der Saldo dieser Dar-lehensgeschäfte in der Junibilanz in der Regel größer ist als dieSumme aller innerhalb des abgelaufeneu Geschäftsjahres gemachtenDarlehen gegen Hinterlegung vou Gold- und Silbergegenständen.Die prets sur matieres d'or ou d'argent nehmen dadurch einengewissen Sparkassencharakter an, wobei Kapitalien der Bank auflängere Zeit gegen bestimmten Zins festgelegt werden. Da derGewinn aus diesen Darlehensgeschäften recht groß war (8 bis6 Prozent) und die Bank dabei infolge vorsichtiger Beleihungohne bedeutendes Risiko blieb, so hatte die Bank diese Geschäfterecht gern, obwohl sie ein fremdes Element in den Geschäfts-betrieb der Bank brachten. Immerhin kamen bei dem Edel-metallmangel der meisten Kolonien nur unerhebliche Summenhierbei in Frage.
Die eben besprochenen Darlehen leisteten auch den Ein-geborenen gute Dienste. Für die Bank war die Annahme vonSchmucksachen, entwerteten Münzen, Silberzeug usw. als Pfandfür Darlehen das beste Mittel, um die gewöhnliche Kundschaftder Wucherer zu sich herüber zu ziehen.
§ 7.
DIE WECHSELGESCHÄFTE DER KOLONI ALB ANKEN.
Wie die Kolonialbanken dem Geld- und Kreditverkehr inner-halb der Kolonie dienen, so vermitteln sie auch den Zahlungs -