58
I. DIE FÜNF ALTEX KOLONIALBÄNKEN.
dem Kontor einhändigt. Sollten diese Wechsel am Verfalltagenicht eingelöst werden, so wird das Indossament zugunsten desKontors ausgestrichen und der Wechsel dem Zentralagentenzurückgegeben zwecks gerichtlicher oder außergerichtlicher Gel-tendmachung der Forderung.
Zu JS!o. 2 sind zu zählen die Tratten und Anweisungen,welche von den Kolonialbanken auf das Diskontkontor in Paris gezogen werden. Sie werden beim Zentralagenten eingereicht,von diesem mit seinem visa versehen und dann dem Kontorzur Zahlung präsentiert. Doch muß das Kontor zehn Tage vordem Verfalltage benachrichtigt werden.
Schon aus dem Gesagten erhellt, daß der Zentralagent einerein vermittelnde Rolle hat; 1 ) er selbst darf weder Ein-zahlungen annehmen, noch Auszahlungen bewirken, noch irgendwelche Summen, die den Kolonialbanken gehören, zurückbehalten.Die Geschäfte der Kolonialbanken kommen deshalb klar und voll-ständig zum Ausdruck in dem Kontokorrent, das jede Kolonial-bank mit dem Diskontkontor unterhält. Jeder Bank ist vomKontor ein Kredit eröffnet, dessen Maximalhöhe sich beinißtnach dem Werte der Rentenbriefe, die von den Banken beimKontor als Pfand hinterlegt sind. 2 ) Das Kontokorrent beim Kontorenthält auf der Kreditseite die Zinsen der hinterlegten Renten-briefe, ferner die Tratten, die der Zentralagent dem Kontor zurEinziehung oder zur Diskontierung zugestellt hat, und schließlichdie Summen und Werte, welche direkt durch die Kolonialbankoder durch Dritte zugunsten der Bank beim Kontor eingezahltsind. Das Debet des Kontokorrents setzt sich zusammen ausden auf das Kontor von der Kolonialbank ausgestellten Trattenund Anweisungen, sodann aus den auf die sogenannten actionsd'Europe ausgezahlten Dividenden und aus sonstigen Zahlungen,die das Kontor im Auftrage der Bank gemacht hat. Der wechsel-seitig zu vergütende Kontokorrentzins beträgt bei einem Saldozugunsten des Kontors ein Prozent mehr als der jeweilige
') Vergl. Renaud a. a. 0. S. 112.
*) Der Kredit der Bank von Reunion ist kraft ministerieller Ver-ordnung auf 1,8 Millionen fr. begrenzt.