3. DIE TÄTIGKEIT DER KOLOXIALBAXKEN.
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Ruin des Pflanzers in Mitleidenschaft gezogen. Der Pflanzer,der in guten Jahren zwecks Vergrößerung seines Betriebes seinenKredit bei der Bank erweitert hatte, konnte ihn bei schlechtenPreisen nicht plötzlich einschränken; er mußte vielmehr versuchen,die schlechten Preise durch reichliche Ernten auszugleichen. Sonahmen auch in Krisenzeiten die Erntedarlehen noch zu, und wenndann wie 1893 der Zuckerpreis von 50 fr. pro Doppelzentner auf26 fr. sank, oder wie 1890 die Ernte um 1 k hinter der er-warteten Quantität zurückblieb, so war 1 /a— l k des Pfandes ver-loren. Einen gewissen Schutz gegen diese Gefahren bietet denBanken der neue Art. 14, II des Gesetzes von 1901, der denDarlehensschuldnern die Verpflichtung auferlegt, bei einem Preis-rückgänge des Pfandes von mehr als 20 °/o der Bank Deckungzu schaffen.
Die Kolonialbanken haben bei den Erntedarlehen großeVerluste erlitten, zum großen Teil durch eigene Schuld. Somußten 1895 von der Bank von Guadeloupe 3V 2 Millionen fr.preis sur recolte in die Außenstände gesetzt, also zu 4 /s ver-loren gegeben werden. Die Schuldner dieser prets sur recoltewaren in der Hauptsache zwei Zuckerraffinerien; schon seit12 Jahren ließ ihr Kontokorrent mit der Bank einen soldedebiteur von 1 Million fr., ohne daß die Bank eingeschrittenwäre. 1 ) Diese unkluge Kreditgewährung kostete die Bank damalsihre ganzen Keserven und 1 ja ihres Kapitals.
Trotz alledem haben sich die Erntedarlehen in den Zucker-kolonien so eingebürgert, daß ihre Beseitigung die ganze dortigeZuckerkultur in Frage stellen würde.
§ 15.
DIE WABENDARLEHEN.
Die Warendarlehen sind besonders in Reunion ausgebildetworden. Das hing zusammen mit der Notwendigkeit, sich Bar-geld oder Tratten zu verschaffen, um unverzüglich den fremdenImport von Reis, Kabeljau und anderen Lebensmitteln bezahlen
') Bericht der Ü. Ko. 1.-894/95.
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