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I. DIE FÜNF ALTEN KOLONIALBANKEN.
dem erhielten die Banken nicht die gewünschten Rimessen inausreichender Höhe.
An dieser Stelle ist auch auf die enge Beziehung zwischendem auswärtigen Zahlungsverkehr und dem inneren Geldumlaufder Kolonie hinzuweisen. Bei einem hohen Wechselkurse strömtedas Metallgeld aus der Kolonie. Trat dann ein reiner Papier-umlauf ein, so kannte wiederum der Wechselkurs keine Grenzen.Dem Geldabflusse hätte man steuern können durch Schaffungeiner kolonialen Münze mit rein lokaler Zahlungskraft, deren Aus-fuhr nicht zu befürchten stand. Damit wäre aber die Währungs-einheit zwischen Frankreich und seinen Kolonien aufgehobenworden. Und man hätte die Sicherung des Geldumlaufs in derKolonie mit einem ständig hohen Wechselkurse auf Frankreich erkauft, der schließlich den Importeuren und damit den Kon-sumenten den Import hätte verteuern müssen. Deshalb war derWeg vorzuziehen, der zur Lösung der Wechselfrage beschrittenwurde, nämlich neben rein lokalen Münzen und Geldzeichen(monnaies divisionnaires,Noten-und Kassenscheinen), auch franzö-sisches Geld, das zu Rimessen verwendet werden konnte, inder Kolonie im Umlaufe zu erhalten. Man erreichte dadurchwenigstens, daß der Wechselkurs nur in Krisenzeiten empor-schnellte, daß er aber unter normalen Umständen 1—2°lo nichtüberstieg.
Das Geld, welches in Krisenzeiteu abfloß, wurde im Um-lauf durch eine vermehrte Notenausgabe ersetzt. Und der Metall-geklmangel in der Kolonie verlor für die Bank etwas von seinerGefährlichkeit dadurch, daß es den Kolonialbanken gestattetward, ihre Noten auch in Kassenscheinen einzulösen. Diesewaren in den Zuckerkolonien 1879 bezw. 1884 ausgestellt inBeträgen von 2, 1 und 0,50 fr., hatten Zwangskurs, und ihrvoller Gegenwert in Metallgeld ruhte in den Kassen des emit-tierenden kolonialen Schatzamts. In Guadeloupe war es auchmöglich, für die Kassenscheine 3°/oige französische Rentenbriefean Stelle des Metallgeldes zu hinterlegen. Die Bank von Guade-loupe hatte am 3. VI. 1905 auf diese Weise für 1 Million fr.Kassenscheine erworben.