142
III. DIE BANK VON ALGERIEN.
13. VIII. 1853 regelte das Verhältnis der Bank mid ihrer Filialen,von denen bis 1900 fünf entstanden sind. 1900 wurde der Sitzder Bank von Algerien von Algier nach Paris verlegt und Algier sank zu einer bloßen Filiale herab. 1904 wurde in Tunis eine(7.) Filiale der Bank errichtet. Dies geschah in Ausübung einesder Bank von Algerien 1900 verliehenen Rechts nicht nur inAlgerien , sondern auch in den anderen französischen Kolonienund Protektoraten (Nord) Afrikas , Niederlassungen gründen undNoten ausgeben zu dürfen. Auch die französische Regierungkann bis zum 31. XII. 1905 die Gründung von vier neuenFilialen seitens der Bank von Algerien verlangen.
Die Bank von Algerien ist mit Hilfe des Staates errichtetworden, indem dieser von dem Anfangskapital der Bank (3 Mil-lionen fr.) 1 Million fr. vorschoß und sich nur deren Verzinsung(zu 3 %) und Rückzahlung nach drei Jahren ausbedang. DasKapital der Bank wurde 1861 auf 10 Millionen fr. erhöht undbeträgt seit 1880 20 Millionen fr.
Das Bankprivileg wurde ursprünglich nur auf 20 Jahreerteilt, dann aber immer wieder verlängert, zuletzt im Jahre1900 bis zum 31. XII. 1920.
Das Hauptvorrecht der Bank von Algerien ist das alleinigeRecht zur Ausgabe von Noten in Beträgen von 1000, 500, 100,50 und seit 1872 auch von 20 und 5 fr. 1880 wurden die5 fr.-Noten wieder beseitigt. Die Noten hatten anfangs wederZwangskurs noch Kassenkurs. Während der Krise von 1870,von der auch Algerien in Mitleidenschaft gezogen wurde, er-hielten sie ebenso wie die Noten der Bank von Frankreich Zwangskurs, d. h. die Noten wurden gesetzliches Zahlungs-mittel, und die Bank ward von ihrer Einlösungspflicht entbunden.Der Zwangskurs der Noten wurde erst durch Gesetz vom 4. IV.1880 beseitigt. Dieses Gesetz legte den Noten der Bank vonAlgerien gesetzliche Zahlungskraft bei, d. h. die Noten sindgesetzliches Zahlungsmittel, aber nur solange die Bank ihre Ein-lösungspflicht erfüllt. 1 ) Bei dieser Regelung ist es seitdem ge-blieben.
') Vgl. oben S. 30.