§ 1. DER ÜBERGANG VON DER GEWICHTSZAHLUNG ZUR STÜCKZAHLUNG.
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einheit erwählte kastilische Mark( 230,0465 g) bezogen, hatteder Maravedi nach den Berechnungen von Roman Martinez deMontados folgende Entwickelung:
Es konnten hergestellt werden:
Zur Zeit:
Alfons VI.( 1085)
48 Mrs. aus der Mark Goldes 989/1000 fein ¹)
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Silbers 930,55/ 1000 fein,wobei der Übergang vom Gold-maravedi zum Silbermaravediauf Grund des Anschlusses 1 GoldMr. 6 Silber Mrs. vermittelt
=
wurde,
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Alfons XI.( 1324-1350) 130 Mrs.Heinrich II.( 1369-1379) 200Johann I.( 1379-1390) 250Heinrich III.( 1390-1407) 500Johann II.( 1407-1454) 1000 Heinrich IV.( 1454-1474) 2250
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י,
Der Begriff der Werteinheit war vollkommen unabhängigvom Gehalt und konnte unter den Katholischen Königen, dasie nicht real dargestellt wurde, nur historisch definiert werden.Gesetzmäßig waren zu ihrer Zeit in Maravedis alle Wert-berechnungen anzugeben; in einer königlichen Verordnung überdie Normierung der Preise vom Jahre 1501 wurde ausdrücklichverfügt:„ Keiner soll für eine Ware den Preis in einer andernWerteinheit angeben, nicht etwa in Realen oder halben Realen,sondern alle Preise sind in Maravedis festzusetzen." Ebenso waren.im Jahre 1497 alle größeren Münzen auf ein Vielfaches dieserWerteinheit proklamiert worden. 2)
Jedoch trotz Proklamation und trotz Verwendung geformterStücke mußte die Wage im Zahlungsverkehr beibehalten werden.
1) Zwecks leichterer Vergleichung haben wir den in Karat undDineros angegebenen Feingehalt in Tausendstel umgerechnet.
2)
1 Excelente( Dukat) war begültigt auf 375 Mrs.
1 Real
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34"
siehe Nueva Recopilacion, Buch V, Titel XXI, Gesetz 1 u. ff.