§ 7. DIE AUFHEBUNG DES GENETISCHEN BIMETALLISMUS.
17 778 kg
1801-1810
1811-1820
11 445
وو
1821-1830
14 216
دو
1831-1840
20 289
999
103
so stieg sie 1848-1851 auf 113000 kg
nach 1851 auf mehr als 200 000
وو
Die ,, unausbleibliche alsbaldige Entwertung des Goldgeldesgegenüber dem Silber" wurde nun ein beliebtes Thema in derspanischen Presse , und man begann sich wegen der drohendenGoldüberschwemmung zu beunruhigen, da man die Steigerungder Goldproduktion nicht nur für vorübergehend hielt.
Während man nun in Frankreich das akzessorische Gold-geld mit negativem Agio weiter prägte und die freie Gold-prägung bestehen ließ, entschloß sich die spanische Regierung,die Prägung von Goldgeld zu suspendieren. Hatte man sichin Spanien bisher streng nach Frankreich in der Währungspolitikgerichtet, so wollte man jetzt selbständig vorgehen. Die Regierungkam zu der Erkenntnis, daß bei freier Ausprägbarkeit beiderMetalle, zumal zu einer vom Londoner Metallmarkt so abweichendenRelation, dem spanischen Geldwesen große Gefahren drohten.
Die damaligen Schritte des spanischen Staates wurden auchdurch die Maßnahmen anderer Staaten bestimmt.
In Belgien hatte man im Dezember 1850 gesetzlich an-geordnet, Goldgeld sollte nicht mehr frei ausprägbar sein; 1)auch hatte man dort alle fremden, sogar die stark verbreitetenfranzösischen Goldmünzen , außer Kurs gesetzt.
Namentlich aber das Beispiel der holländischen Regierung 2)war für den spanischen Staat maßgebend. Holland war dererste Staat, welcher sein Goldgeld als Ware auf dem Markteverkaufte. Zwar waren Hollands Maßnahmen nicht direkt undunmittelbar durch die kalifornischen Goldströme nach Europaveranlaßt , waren aber dadurch beschleunigt worden.