8. DIE WIEDERHERSTELLUNG DER FREIEN GOLDPRÄGUNG.
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licher Verfügung vom 1. Februar 1854 die Münzstätten die Markfeinen Goldes mit 3018 Realen, die Mark feinen Silbers mit194 Realen ankauften.
Die Goldmünzen wurden im Feingewicht um 2,04% er-höht. Wir haben damit den seltenen und in Spanien einzig da- stehenden Fall, daß man Münzen in ihrem Gehalt beträchtlichheraufsetzte.
Da nun die alten Goldstücke nach ihrem bisherigen Werteweiter kursierten und den neuen schwereren vollkommen gleich-gestellt wurden, hatte man paratypisches und orthotypischesGoldgeld nebeneinander im Verkehr. Tatsächlich hielten sichbeide Arten jahrelang friedlich eine neben der andern im Um-lauf, nämlich solange Goldgeld akzessorisches Geld mit negativemAgio war und zur Ausfuhr nicht benutzt wurde.
Bei der Verwendung nur eines baren Geldes hätte sichnatürlich eher ein Unterschied und eine Auswahl der schweren.Münzen geltend gemacht. Als später Goldgeld valutarisch wurde,und die Goldpreise stiegen, trat die Differenz beider Geldartenauch praktisch in Erscheinung.
Silbergeld wurde im Gehalt herabgesetzt. So blieben diealten Duros bares Geld, da ihr Gehalt nicht geringer war, alsder hylischen Norm für Silbergeld entsprach.
Da der Blick der spanischen Regierung wieder durchaus auf Frankreich, den mächtigen Nachbarstaat, gerichtet war, deran Stelle eines großen Teiles seines Silberbestandes Gold sub-stituierte, da man ferner die Vorteile des Goldpari und derGoldpunkte mit England gewinnen wollte, hatte man wiederzwei bare Kurantgeldarten geschaffen. Man sah aber trotz deraugenscheinlichen Nachteile des Bimetallismus, obwohl sich ausdiesem System eine ewige Normenänderung des Goldes not-wendig gemacht hatte, nicht die Konflikte, welche sich in Zu-kunft daraus ergeben mußten.
Einen Entschluß darüber, welche von beiden Metallgeld-arten valutarisch werden sollte, hatte die Regierung im Dekretnicht ausgesprochen. Es hieß nur, man könne zufällige Ungleich-heiten in der Zirkulation von Gold- und Silbergeld durch die