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III. ENTWICKELUNG DER WÄHRUNG IN DER ZEIT VON 1868-1883.
Infolgedessen entschloß sich die Regierung endlich imMärz des Jahres 1878, auf Anraten der Währungskommissionund des Generalmünzdirektors durch Verordnung die Annahmevon Silberbarren für Privatrechnung vom 1. Mai 1878 an auf-zuheben.¹)
Hiermit hatte man die hylische Eigenschaft des Silbersvollständig vernichtet. Der Bimetallismus, der seit Begründungdes spanischen Staates mit der kurzen Unterbrechung der Jahre.1851-1854 bestanden hatte, hörte damit auf, was jedoch bisheute in Spanien vielfach noch nicht erkannt ist. Beurteilteund beurteilt man doch in Spanien den Bimetallismus nur alsGeldsystem mit goldenem und silbernem Kurantgelde.
Die Silberduros blieben wohl Kurantgeld, aber genetischbetrachtet wurden sie in notales Geld verwandelt.
Die Möglichkeit der ungünstigen Beeinflussung der spa- nischen Devise durch Silberankauf Privater in Goldländern wardamit ausgeschlossen; ebenso konnten Ausländer auf den Pe-setenkurs durch Silberimport nach Spanien nicht mehr wirken,denn Silber hatte in Spanien keinen untern Preis mehr.
Durch die Verwandlung der Duros in Notalgeld fand 1878der größte Einschub paratypischen Geldes ins Geldsystemstatt, das sich zwar noch immer zum größeren Teile aus baremGelde, zum kleineren aus notalem Gelde zusammensetzte.
Valutarisch blieb monochrysisches Goldgeld, denn es warnoch jederzeit an staatlichen Kassen erhältlich; notal waren.silberne Scheide- und Kurantmünzen, Kupfergeld und Banknoten.Hatte sich bisher die spanische Regierung größtenteils durch Frankreichs Währungspolitik bestimmen lassen, so begannsie jetzt eigene Wege einzuschlagen. Denn während sich am5. November 1878 die Signatarmächte der lateinischen Union.endgiltig verpflichteten, auch für Rechnung der Staatskassenkeine 5- Frankenstücke mehr zu prägen und die Silberkurant-geldprägung vollständig sperrten, schloß sich der spanischeStaat ihrem Vorgehen nicht an.Gesetzlich blieb in Spanien
1) Königl. Verordnung vom 25. März 1878, Col. legislat., Jahrgang 1878.