§ 11. UNVOLLST. MASSNAHMEN Z. DURCHFÜHRUNG D. GOLDWÄHRG.
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für den Staat die Silberprägung von Duros offen; auch wurdekeine Kontingentierung für Silberkurantgeld festgelegt.
In der Absicht, die Goldwährung durch Stauung vonSilbergeld nicht zu gefährden, machte jedoch der spanischeStaat zunächst von seiner Prägungsfreiheit wenig Gebrauch undstellte in den Jahren 1879 nur 19,3 Millionen, 1880 1,4 Mil-lionen, 1882 14,4 Millionen Pesetas an Silbergeld her.
Goldmünzen wurden dagegen geprägt:
im Jahre 1879
86,5 Millionen Pesetas
1880
"
,, 1881
171,6109,2
وو
وو
"
وو
وو
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Goldgeld herrschte noch im Jahre 1881 bedeutend inSpanien vor. Es sollen damals davon noch 1400 MillionenPesetas im Verkehr sich befunden haben.¹)
Es fehlte jedoch im Lande eine Währungskasse, welchedie Goldbewegung beherrscht und bei sich konzentriert hätte,denn die erst seit dem Jahre 1874 in der Bank von Spaniengeschaffene Zentralbank erfüllte die Aufgaben einer lytrischenVerwaltung in recht unvollkommener Weise.
Wir wenden uns damit der Bank von Spanien und den Banknoten als staatlichem Zahlungsmittel wieder zu.
Die Bedeutung der seit dem Jahre 1856 entstandenenPrivatnotenbanken wie der Bank von Spanien war im Laufeder Zeit stets weiter zurückgegangen. Die Banknoten als lokalesGeld ohne gesetzlichen Kassenkurs, diskreditiert durch die Zah-lungseinstellungen und Bankbrüche, wurden im Privatverkehrungern genommen, da ihre Einlösbarkeit nicht stets sicher warund der Staat keine rechtlichen Verpflichtungen zu ihrer Ak-zeptation übernommen hatte.
Im Dezember 1872 wurde nun durch eine allgemeine Re-gierungsverfügung 2) die Stellung der Banknote weiter ver-schlechtert. Die Finanzverwaltungen wurden darauf aufmerksam.
1) Jiménez y Rodriguez, Estudio critico de la crisis monetaria,Madrid 1905, S. 164.
2) Verfügung vom 15. 12. 1872 über Annahme von Banknoten beiStaatskassen, Col. legisl., Jahrg. 1872.