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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
fährt ein Theil der Mitglieder fort, seine Rechte auf einenfrüheren Beschluss der Gemeinschaft zurückzuführen.
§ 3. Die Untersuchung der Unitheilungen kann in zweiRichtungen geführt werden. Entweder fasst man den Vorgangselbst, die Gründe, welche die Vornahme einer Umtheilung liervor-rufen, ins Auge, oder man richtet seine Aufmerksamkeit aufdie Formen, welche der Vorgang annimmt, auf die Systeme,welche von der Gemeinschaft beim Austheilen des Landes unterdie Genossen befolgt werden. Da nun die Motive, welche dieVornahme der Umtheilung bedingen, im engsten Zusammen-hänge mit den angewendeten Vertheilungsprincipien stehen, somüssen wir zunächst die verschiedenen Systeme der Vertheilungkennen lernen.
Es lassen sich unter denselben zwei Hauptgruppen unter-scheiden: das Land wird unter die berechtigten Wirthschaftenentweder nach Maassgabe ihrer Leistungsfähigkeit oder nachMaassgabe ihrer Bedürfnisse ausgetheilt. Von dem Systeme derZuweisung genau gleicher Antheile an alle Wirthschaften darfman wohl absehen, da es in seiner reinen Gestalt, in welcheres auf der Forderung der Gleichberechtigung aller Genossenberuht, bloss als Uebergangsform auftritt, als erster roher Ver-such der Gesanuntheit, ihre Macht bei der Vertheilung des Grund-besitzes zu betlnitigen (vgl. unten Zweiter Abschnitt, 1. Kapitel);da, wo dies System sich dauernd behauptet, beruht es entwederauf der Voraussetzung der Gleichheit der Bedürfnisse (z. B. beider Zuweisung gleich grosser Hofstätten, 'bei der Austheilunggleich grosser Brennholzloose) resp. der Leistungsfähigkeit (Gleich-heit aller Hufen in der Villication), oder es wird durch diepraktischen Schwierigkeiten hei der Feststellung der Unterschiedebedingt (z. B. bei der Austheilung gleicher Bauholzloose). Be-zeichnend ist es, dass dies System der Vertheilung fast aus-schliesslich in Bezug auf die Waldnutzung zur Anwendunggelangt (vgl. unten Dritter Abschnitt, 1. Kapitel, § 5). Dasses dabei gerade auf die oben hervorgehobenen Momente an-kommt, zeigt drastisch folgendes Beispiel: in einer Gemein-schaft des Kreises Belgorod (Gouv. Kursk) wird ein Theil der