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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
Gemeinschaft da; so wird z. B. aus dem Kreise Ostrogoschskfolgender Pall der Vertheilung nach der Uebereinkunft in einerFeldgemeinschaft mitgetheilt: 102 Wirthschaften haben genauso viel Land beansprucht, wie der Zahl der männlichen Mit-glieder der Familie entsprach, und haben ohne weiteres so vielbekommen; 67 Wirthe haben weniger Land, als ihrem Familien-stände entsprach, und zwar insgesammt um Vs weniger bean-sprucht und bekommen; 3 Wirthe haben zusammen um 1 k mehrLand haben wollen, als sie nach dem Familienstande bekommenhätten, und die Gemeinschaft hat es ihnen auch gegeben; nur18 Wirthen hat die Gemeinschaft zwangsweise mehr Land zu-gewiesen, als sie haben wollten.
Fassen wir jetzt den Fall ins Auge, dass der Bodenertragdie Abgaben übersteigt. Hier wird natürlich der Grundbesitznicht als Last empfunden; man strebt nicht danach, sich vonihm zu befreien; im Gegentheil sucht jedermann so viel wiemöglich Land von der Gemeinschaft zu bekommen. Kann derBauer kraft irgend eines Missstandes (z. B. weil er momentankein Inventar oder kein Arbeitsvieh besitzt, oder weil keineArbeitskräfte in der Familie sind, welche zum Ackerbau ver-wendet werden könnten) das Land nicht selbst bestellen, sokann er es verpachten oder durch Lohnarbeiter bestellen lassen.Was die Gemeinschaft anbelangt, so hat sie unter diesen Ver-hältnissen kein unmittelbares Interesse daran, dass die einenund nicht die anderen Wirthschaften das Land bekommen: dieSteuern werden im schlimmsten Falle leicht auf dem Wege derVerpachtung aufgebracht. Höchstens kann die Pflicht der Armen-unterstützung, wenn dieselbe auf der Feldgemeinschaft lastet,die Gemeinschaft dazu bewegen, den tiefer stehenden Wirth-schaften Land zuzuweisen, theils als directe Erfüllung dieserPflicht, theils aus prophylaktischen Rücksichten. Wie das Landunter die anderen Genossen vertheilt ist, ist der Gemeinschaftals' solcher völlig gleichgültig. Wenn also in dem Falle, wodie Abgaben den Bodenertrag übersteigen, bestimmte Verthei-lungssysteme der Feldgemeinschaft durch den Selbsterhaltungs-trieb gleichsam aufgezwungen werden, so hat die Gemeinschaft