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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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2. AEUSSERUNGEN DES FELDGEMEINSCHAFTLICHEN PRINCIPS.

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viele Kinder hatten, durch das Absterben der Kinder auf einengeringen Familienstand reducirt werden. Um das angenommenePrincip aufrecht zu erhalten, hätte man also die Umtheilungensehr oft zu wiederholen. Das sucht man aber zu vermeiden.

Ein anderer Grund für die Ausschliessung der ganz kleinenKinder wird durch die Rücksicht auf deren geringe Bedürfnissegegeben. Diesem Motiv sucht man manchmal auch dadurchgerecht zu werden, dass man die kleinen Kinder nicht ganzausschliesst, sondern ihre Antheile mehr oder weniger herabsetzt.

Das Anwachsen der Antheile mit dem Alter wird von denälteren Wirten befürwortet, namentlich von den Familienältestenaus dem Grunde, weil dadurch die jüngeren Familienmitgliedervon der Errichtung selbstständiger Wirtschaften abgehaltenwerden.

Ein anderes Moment, das die ungleichmässige Behandlungverschiedener Altersklassen räthlicli macht, ist die mit demAnwachsen der Bevölkerung nothwendigerweise immer weitergehende Verkleinerung der Antheile. MUll man unbedingt allenMitgliedern der Gemeinschaft gleiche Antheile zukommen lassen,so ist man gezwungen, die Antheile immer geringer zu bemessen,da die zu vertheilende Bodenfläche nicht wächst. Da kannes schliesslich dazu kommen, dass die Antheile unter die Grössesinken, welche bei den gegebenen Verhältnissen als das wirt-schaftlich zulässige Minimum gilt. Um dem vorzubeugen, statuirtman, dass die Zahl der Antheile und also auch die Grössederselben unveränderlich bleibe. Als notwendiges Correlat.erscheint dann der Ausschluss eines Theils der Genossen vonder Nutzung des gemeinschaftlichen Landes. Meistens (namentlichAÜelfach in Süd-Deutschland, auch in Russland hie und da) wirddies in der Weise gemacht, dass die jüngeren Genossen erstdann einen Anteil bekommen, wenn ein solcher durch den Tododer die Auswanderung eines älteren Mitgliedes frei wird.Manchmal wird dabei der auf einen Anteil wartende Genossevon der Gemeinschaft entschädigt, häufiger lässt man ihn ohnejede Entschädigung für den Ausfall der Nutzung einfach warten.Andererseits kommt es allerdings vor, nämlich in manchen Ge-