26 I. BEGRIFF END FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
meinschaften auf Java, speziell bei bewässerten Reisfeldern, dassdie Genossen sich im Besitze der Parzellen jährlich ablösen,so dass, wenn einer in einem gegebenen Jahre kein Grundstückbekommen hat, ihm im nächsten Jahre eine Parzelle zufällt,und an seine Stelle ein anderer Genosse, wiederum auf dieDauer eines Jahres, von der Nutzung ausgeschlossen wird, wobeialso den älteren Genossen keine Vorzüge zu Theil werden. 1 )
Zum Schluss will ich noch erwähnen, dass für die Wahldes Vertheilungssystems natürlich die Grösse des Grundbesitzesder Gemeinschaft von maassgebender Bedeutung ist. Je mehrdie Gemeinschaft Land hat, desto breiter wird der Kreis derberechtigten Personen bei der Umtheilung gezogen. Der Wider-stand derjenigen Genossen, welche den engeren Kreis bilden,gegen die Erweiterung ist in diesem Falle nicht so hartnäckig.Wir sehen demnach auch, dass die Vertheilung nach den Seelenbeiderlei Geschlechtes fast ausschliesslich in den landreicherenGemeinschaften vorkommt. In den landarmen sucht man dagegensogar bei der Vertheilung nach den männlichen Seelen denDivisor wo möglich noch weiter herabzusetzen. Im KreiseBerdjansk hat es z. B. Fälle gegeben, dass die Feldgemeinschaften,um der Verkleinerung der Antheile entgegenzuarbeiten, bei derneuen Umtheilung nur denjenigen Männern Land zugewiesenhaben, Avelche bei der vorhergehenden Umtheilung bereits einenAn theil bekommen hatten; es werden also diejenigen Männer,welche seit der letzten Umtheilung gestorben sind, gestrichen,ohne dass an ihre Stelle diejenigen gesetzt würden, welche in-zwischen geboren sind, was dem feldgemeinschaftlichen Ver-hältnisse einen eigenthümlichen tontinenartigen Anstrich verleiht.
§ 5. Nachdem wir nun die verschiedenen Systeme derVertheilung kennen gelernt haben, können wir zur Untersuchungder Frage übergehen, wie die Gemeinschaft zum Entschlüsseeiner allgemeinen Umtheilung kommt. Zwei Fälle müssen dabeiauseinander gehalten werden. Entweder wird die Umtheilungdeshalb vorgenommen, weil man bereits bei der vorhergehenden
) Vgl. Laveleye, S. 65.