1 . FELDGEMEINSCHAFT UND DIE NÜTZUNGSWEISE DER GRUNDSTÜCKE. 171
Betrachtung der Reactionen der Feldgemeinschaft auf die Ver-änderungen in den Lebensverhältnissen der durch ihre Bandezusammengehaltenen Menschen. Da zeigt es sich, wie biegsamdie feldgemeinschaftliche Verfassung sein kann, wie fein undvollkommen die schwierigsten, aus dieser Grundeigenthums-ordnung unter verschiedenen Conjuncturen sich ergebendenProbleme gelöst werden. Man staunt über die Masse der Cultur-ai'beit, welche in der unscheinbaren Gestalt einer feldgemein-schaftlichen Verfassung steckt, zumal, wenn man sich überlegt,dass diese geistige Arbeit von der so wenig gebildeten Bauer-schaft spontan geleistet worden ist und täglich noch vor unserenAugen im Stillen geleistet wird.
Die Anpassung der feldgemeinschaftlichen Verfassung andas Milieu soll also jetzt betrachtet werden. Da jedoch, ausleicht begreiflichen Gründen, eine engere Umgrenzung desThemas geboten scheint, so wähle ich zur eingehenderen Be-handlung aus der zahllosen Masse der Momente, welche aufdie Gestaltung der Feldgemeinschaft von Einfluss sein können,zwei besonders wichtige heraus, mit denen jede Feldgemeinschaftohne Ausnahme zu rechnen hat — den wirthschaftlichen Cha-rakter der verschiedenen Nutzungen und das ’Wirthschaftssystem.
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FELDGEMEINSCHAFT UND DIE NUTZÜNGSWEISE DERGRUNDSTÜCKE.
§ 1. Bei der Betrachtung der Unterschiede in der Ge-staltung der feldgemeinschaftlichen Verhältnisse, welche durchdie Verschiedenheiten in der Nutznngsweise der Grundstückebedingt werden, haben wir mit der wichtigsten aller Nutzungen,mit dem Ackerlande, anzufangen. Da jedoch die Ackernutzungschon ausführlich besprochen ist (nämlich im zweiten Kapiteldes ersten Abschnittes, welches gerade auf Beobachtungen überdie Aeckerverfassung in der Hauptsache beruht), so will ich,