II.
GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DERFELDGEMEINSCHAFT.
Die Entwicklung der Feldgemeinschaft lässt sich nicht alsein einheitlicher Process darstellen. Man sieht vielmehr in derRegel ihrem "Wesen nach verschiedene Veränderungen neben-einander vor sich gehen, die in vier entwicklungsgeschichtlicheReihen zusammengefasst -werden können.
Es können eurerseits Veränderungen in der Macht derGesanrmtheit gegenüber den einzelnen Genossen stattfinden; dieGesanrmtheit verliert etwa die Befugniss, Aenderungen im Maassedes Besitzes ihrer Mitglieder vorzunehmen, wodurch die Mir-Gemeinschaft zur Antheilsgemeinschaft wird, oder sie erwirbtim Gegentheil neue Rechte, so dass z. B. die Antheilsgemein-schaft die Mirform annimmt.
Dieser inneren Geschichte der feldgemeinschaftlichen Ver-fassung können die Veränderungen in dem Umfange der Rechte,welche der Gemeinschaft an der Gemarkung zustehen, als ihreäussere Geschichte gegenüber gestellt werden. Die Feldgemein-schaft der Nutzeigenthümer befreit sich z. B. allmählich vondem über ihr stehenden Grundherrn, oder umgekehrt wird sienach und nach in ihrer Autonomie immer mehr eingeschränkt.Auch bei den Gemeinschaften der Obereigentlnimer bleibt derUmfang der Rechte, welche die Grundlage des Verbandes bilden,sich nicht immer gleich: bald gelingt es den Grundherren, dieihr Eigenthum beschränkenden Berechtigungen der Bauernschaft