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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
lande sinken, wenn die Wirthsckaft rationell betrieben werdensoll. Es kann auch die Rücksicht auf die Zukunft und auf dasallgemeine Wohl wirksam sein; so werden z. B. Wälder ungerodetgelassen, um der Entwaldung des Landes vorzubeugen, oderAnpflanzungen gemacht zum Schutze gegen Bergsturz undLavinen, gegen den beweglichen Sand, gegen das Vordringender Schluchten u. s. w. In letzter Instanz entscheidet jedochder Interessenkampf der einzelnen Wirtschaften. Es sind nämlichnicht alle Wirthschaften an allen Nutzungen gleich interessirt.Die einen treiben etwa Viehzucht, die anderen verlegen sichausschliesslich auf den Ackerbau und halten nur so viel Vieh,wie für den Ackerbau erforderlich ist; jene wollen viel Weidenund Wiesen haben, diese umgekehrt so wenig, wie möglich;namentlich bei der Eeldgraswirthschaft in Süd-Russland und beider Alpen Wirtschaft in der Schweiz ist dieser Gegensatz sehrscharf (vgl. unten Abschnitt III, Kapitel 2, § 3). Manche Ge-nossen treiben vielleicht eine Hausindustrie, die Holzmaterialerfordert; sie wollen viel Land unter Wald haben u. s. w. DieBildung der Majorität auf Grundlage der übereinstimmendenInteressen oder auf Grundlage eines Kompromisses bewirkt dannunmittelbar die Annahme der einen oder der anderen Einteilungder Gemarkung. Dieser Factor hat sicher meistenteils dengrössten Einfluss; durch ihn werden oft die anderen unterdrückt.So haben in Russland die Bauern unter dem Drucke des Land-mangels, welcher auf den niedrigen Schichten besonders schwerlastet, all ihr Weide- und WiesenlaDd, mit welchem sie schonohnehin bei der Aufhebung der Leibeigenschaft sehr knapp aus-gestattet wurden, umgepflügt (im Gouv. Kursk macht z. B. dasGehöft- und Ackerland 87%, in einem Kreise dieses Gouverne-ments (Kreis Stschigri) selbst 94,2% des gesammten bäuerlichenBesitzes aus), wodurch selbstverständlich das Gleichgewicht derWirtschaft verloren gegangen ist. In gleicher Weise werdenoft unter dem Drucke der momentanen Noth die Wälder ab-geholzt, was sich natürlich ebenfalls in der Zukunft rächt.
§ 20. Was nun den eigentlichen Flurzwang anbelangt,so sind seine Hauptursachen wohl bekannt, nämlich: die gemein-