2. AEUSSERUNGEN DES FELDGEMEINSCHAFTLICHEN PRINCIPS.
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same Viehhütung auf Brache- und Stoppelfeldern und die sogenannte specielle Gemengelage. Liegen die Grundstücke ver-schiedener Besitzer so, dass sie sich den Zugang gegenseitigabschneiden, so ist man gezwungen, die Feldarbeiten zu gleicherZeit zu vollziehen. Das zwingt nun eine und dieselbe Frucht-wahl auf. Das Gleiche ergibt sich aus der gemeinsamen Vieh-hütung. Zu der Frist, wo man das Yieh auf dem Felde weidenlassen will, müssen die Früchte eingeheimst werden; das setztwiederum übereinstimmende Früchte und eine gewisse Ueber-einstimmung der Feldarbeiten voraus. Diesen beiden Ursachenmuss man noch in den Gemeinschaften, wo Beschränkungender Besitzrechte bestehen, die Neuverloosungen anreihen, welche,wenn auch indirekt, eine Art Flurzwang mit sich bringen. Hatnämlich jeder Wirth seine Grundstücke nach einer gewissennicht sehr grossen Zahl von Jahren gegen die des Nachbarnumzutauschen, so kann er nicht leicht ein 'Wirthschaftssystemannehmen, welches von dem allgemein üblichen wesentlich ab-weicht; die Mühe wäre ja zu gross, die Wirth schaff nach jederNeuverloosung neu einzurichten.
Ausser diesen Ursachen, wobei der Flurzwang als eineungewollte Begleiterscheinung auftritt, kann es auch rationelleGründe für denselben geben. Es sind Fälle bekannt (näheressiehe unten Abschnitt III, Kap. 2, § 4, § 6), wo der Flurzwang vonder Gemeinschaft speciell zu dem Zwecke des Ueberganges zueinem höheren Wirthschaftssystem eingeführt worden ist. Meistensgeschieht dies in der Weise, dass zunächst einzelne strebsamereWirthe den Uebergang vollziehen, und dann, sobald die Neuererzahlreich genug sind, das höhere System auch den rückständigenGenossen mit Hilfe des Flurzwanges aufdrängen.
Die Hauptrolle spielen aber doch die specielle Gemengelageund die gemeinsame Yiehhütung, und es ist nicht anzuzweifeln,dass in der weitaus grössten Zahl der Fälle das Bestehen desFlurzwanges auf diese beiden Ursachen zurückzuführen ist. Esist also die übliche Vorstellung von den Ursachen des Flur-zwanges im ganzen zutreffend und nur relativ unerheblicherErgänzungen bedürftig. Dagegen bedarf die allgemein verbreitete