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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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I. BEGRIFF UND FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.

Vorstellung von der Erscheinung selbst weiter gehender Correc-turen. Der Begriff des Elurzwanges als einer genauen Bestimmungseitens der Gemeinschaft sowohl der Früchte, welche in dembetreffenden Felde zu bauen sind, wie auch der Ausführungs-zeit der einzelnen landwirtschaftlichen Arbeiten, erschöpft durch-aus nicht die mögliche Mannigfaltigkeit der Gestaltung. Ausserdiesem, wie ich ihn nennen möchte, strengen Flurzwange kannes auch mildere Formen geben, welche der individuellen Initiativeweniger enge Schranken setzen. Und die Verbreitung dieserFormen ist keinesfalls geringer als die des strengen Flurzwanges.

Der strenge Flurzwang, d. h. das genaue Einhalten dervon der Gemeinschaft festgesetzten Zeiten der Feldarbeitenbeim Anbau einer und derselben Frucht, ist nämlich durchausnicht in allen Fällen nothwendig; insoweit aber der Flurzwangentbehrlich ist, wird er als überflüssig empfunden und fallengelassen. Dass in den Fällen, wo es der Feldgemeinschaftgelingt, den Weidegang auf den Aeckern (etwa durch Bildungausreichender Weideplätze oder durch Einführung der Stall-fütterung) abzuschaffen und die specielle Gemengelage aufzu-heben, die Genossen vom Flurzwange befreit werden, braucheich nach der bekannten Untersuchung A. Possnikows nichtnachzuweisen. Es ist aber nicht einmal erforderlich, in denReformen so weit zu gehen.

Fassen wir zunächst das gemeinsame Viehhüten auf derStoppelweide ins Auge. Es fordert, dass zu dem Augenblicke,wo das Vieh auf die Flur getrieben werden soll, alle Früchteaus dem Felde geschafft seien. Somit verträgt sich mit demgemeinsamen Viehhüten der Anbau derjenigen Früchte nicht,welche später reif werden. Die Stoppelweide ist aber keinHinderniss für den Anbau derjenigen Früchte, welche frühervom Felde verschwinden. Aber auch für die Möglichkeit desAnbaus der spät reifenden Früchte kann von der Gemeinschaftgesorgt werden. Der Moment, von dem an die Stoppelweidezu beginnen hat, wird ja von der Gemeinschaft bestimmt; siekann ihn auch so festsetzen, dass der Anbau einer beliebigspät reifenden Frucht und folglich auch aller früher reif werdenden