3. FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT.
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von den Personen selbst, welche dadurch unmittelbar getroffenwerden, ausgeht. Wer dabei die Willensfunction zu vollziehenhat, ob eine physische Person, ein Grundherr, oder etwa derStaat und seine Vertreter, die Beamten, ist von nebensächlicherBedeutung. Der autoritative Agrarkommunismus hat nun zweiHauptformen. Bei der einen wird, wie etwa in Peru , die ge-sannnte bäuerliche Bevölkerung als eine einheitliche Massebetrachtet, welche in allen ihren Beziehungen zum Grund undBoden dem Staatswillen unterstellt ist; bei der anderen Formgibt es innerhalb der Bauernschaft engere Kreise, welche dieeigentliche kommunistische Einheit darstellen und nicht einmaldurch die Vermittlung des Staatswillens in kommunistische Be-ziehungen zu einander gebracht werden. Im ersten Falle kannz. B. der Staat einem Bauern Land abnehmen und es einembeliebigen anderen Bauern zuweisen; im zweiten Falle ist dieMacht des Staates durch die Grenzen des engeren Kreises be-schränkt : der Staat greift in die Beziehungen zwischen den Mit-gliedern jedes einzelnen Kreises ein, er darf aber nicht Landvon einem Kreise einem anderen überweisen. In diesem zweitenFalle kann die Aehnlichkeit mit der eigentlichen Feldgemein-schaft eine ausserordentlich grosse sein. Stellen wir 1 uns vor,der Staat habe gesetzlich festgestellt, es müsse alle zehn Jahreeinmal, weder häufiger, noch seltener eine allgemeine Um-theilung stattfinden, wobei nach männlichen Seelen zu theilensei; partielle Umtheilungen seien ausgeschlossen; die Vornahmeder Neuverloosungen sei einem Aufsichtsbeamten überlassen;auch die Verfügungsrechte habe der Staat normirt und dieRegelung der Nutzungsweise sei wiederum einem Axrfsichts-beamten überlassen. Das wäre ein Zustand, welcher äusserlichvon demjenigen, den man unter dem Namen des russischenMir kennt, kaum zu unterscheiden wäre. Wie beim Mir wirdauch hier in vermögensrechtlicher Beziehung dem engeren Ver-bände der Familie der breitere Verband der Gemeinde sub-stituirt. Jeder Genosse wird nicht nur durch die Geburt einesSohnes in der Familie seines Vaters oder sehies Bruders etc.in seinen Aussichten auf die Vergrösserung des Besitzes be-