3. FORMEN DER FELDGEMEINSCHAFT;
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Umfang ihrer Rechte an der Gemarkung es gestattet. Das istnamentlich hei der Betrachtung der Feldgemeinschaften derPächter wohl zu beachten.
Zum Schluss will ich noch erwähnen, dass sich zwischendie beiden Hauptformen der Feldgemeinschaft zu beschränktenEigenthumsrechten, nämlich die der Obereigenthümer und dieder Nutzniesser, eine Zwitterform einschieben kann: es ist möglich,dass sich die Gemeinschaft auf Grundlage von Rechten auf baut,welche einerseits nach oben, dem Obereigenthümer zu, anderer-seits nach unten, dem Bauern zu, mehr oder weniger beschränktsind; es gibt etwa einen Obereigenthümer über der Gemein-schaft, der meinetwegen eine feste Abgabe bezieht, und Erb-pächter unter der Gemeinschaft. Solche Verhältnisse, zuweilenin noch complicirteren Formen mit mehreren Zwischengliedern,sind z. B. in Indien zu treffen; da kommt es vor, dass der Ober-eigenthümer seine Rechte gegen eine feste jährliche Abgabeeinem Pächter abtritt; dieser verpachtet sie seinerseits an einenDritten u. s. w. Auf jeder Stufe kann nun eine Feldgemein-schaft entstehen.
§ 4. Nachdem ich nun das Schema der Formen der feld-gemeinschaftlichen Verfassungen entwickelt habe, will ich einigesüber die Anwendung der von uns aufgestellten Begriffe hinzu-fügen. Man begegnet dabei natürlich gewissen Schwierigkeiten.Ebenso wenig, wie die Natur geometrische Figuren und Körper,entwickelt nämlich das reelle Leben die von uns gefundenenFormen der Feldgemeinschaft in ihrer ganzen begrifflichenReinheit. Es treten Abweichungen und Complicationen ein,die nicht unbeachtet bleiben dürfen. Soll unser Begriffsystemseine ZAvecke erfüllen, so müssen sich diese Complicationen un-gezwungen auflösen lassen. Im Folgenden will ich nun diewichtigsten Quellen der erwähnten Schwierigkeiten durchgehen.
Da ist vor allem der Unterschied zwischen der rechtlichgeltenden und der thatsäclilichen Verfassung der Feldgemein-schaft hervorzuheben. Namentlich hat dieser Gegensatz in derneueren Zeit eine ausserordentlich grosse Bedeutung gewonnen.Früher, wo die feldgemeinschaftlichen Verbindungen auf einem
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Tsehuprow, Feldgemeinschaft.