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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.

portional den Berechtigungen an dem gemeinsamen Lande ver-theilt werden, herabzusetzen gestattet, so wirkt diese Grund-steuer wie eine, wenn auch rohe, Ausgleichungsmaassrege]; wernämlich mehr Gehöftland hat, als seiner Berechtigung an derGemarkung entspricht, zahlt an Grundsteuer mehr, als er zuzahlen hätte, wenn alle Abgaben nach den Antheilen an derGemeinschaft vertheilt wären; umgekehrt hat jetzt derjenige,welcher weniger Gehöftland im Besitze hat, als er bei einer Um-theilung bekommen würde, entsprechend weniger zu zahlen.Besser entspricht es der Absicht, die Umtheilung des Gehöft-landes in natura durch Geldausgleichungen zu ersetzen, wennman mit der Grundsteuer nicht die ganze Fläche des Gehöft-landes belastet, sondern nur den Uebersclmss über dem, wasjede AVirthschaft bei der Umtheilung des Gehöftlandes behaltendürfte; in diesem Falle sieht man bereits ganz deutlich, dasseine derartige Steuerpolitik der Feldgemeinschaft den Zweckverfolgt, die Umtheilungen des Gehöftlandes einzustellen, ohnedoch auf das Eeclit zu verzichten, Ausgleichungen in dem Be-sitze der Genossen zu vollziehen. Noch enger ist der Zusammen-hang der finanzpolitischen Maassrcgoln mit dem Aufhören derUmtheilungen da, wo die Entschädigung für das überschüssigeLand nicht als Grundsteuer an die Gemeinschaft gezahlt wird, son-dern unmittelbar an diejenigen Genossen, deren Besitz eigent-lich hätte vergrössert werden sollen. In dieser AA r eise werdenvon manchen Gemeinschaften jährliche Ausgleichungen des Be-sitzes am Gehöftlande vorgenommen, ohne dass dem Interesseder Bodencultur Schaden geschähe.

Eine andere der eigentlichen Umtheilung näher stehendeForm des Besitzausgleiches besteht darin, dass es demjenigenGenossen, welcher eigentlich einen Theil seines Gehöftlandesabtreten sollte, erlaubt wird, statt dessen von seinem anderweitigenBesitze in der Gemeinschaft Land abzugeben. Da, wo die Haus-gärten der Gartencultur dienen, verwendet man zu dem Zweckedie besten und an denWohnstätten nächstliegendon Gewanne,und zwar wird meistens von dem Ackerlande nach einer nor-malen, von der Gemeinschaft ausgehenden Schätzung ein Mehr-