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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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183
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1. FELDGEMEINSCHAFT UND DIE NUTZUNGSWEISE DER GRUNDSTÜCKE. 183

Alpen der Schweiz am Ende zu kommen pflegt: es wirddie Stückzahl des überhaupt auf die Weide getriebenen Viehsdurch die Zahl der Berechtigten getheilt; der Quotient zeigt,wie viel Vieh der Besitzer eines Antheils auf die Weide treibendarf; hat Einer nun mehr Vieh, als seiner Berechtigung ent-spricht, so muss er für das überschüssige Vieh die Berechtig-ungen von denjenigen Genossen erkaufen, welche dieselben nichtvoll ausnützen können.

Anstatt der Geldentschädigungen können auch, wie es inmanchen Gemeinden der Schweiz geschieht, Entschädigungenin Land gegeben werden. Diejenigen Genossen, welche garkein Vieh oder weniger als eine besimmte Zahl, z. B. wenigerals vier Kühe, auf die gemeinsame Weide treiben, bekommenein Stück Allmend zum Ackerbau zugewiesen. In Russland istdiese Form des Ausgleiches nicht üblich. Kur in Neu-Russlandkommt es vor, dass die Gemeinschaft von dem jeweiligen Weide-lande (hier herrscht nämlich die Eeldgraswirthschaft) einen Tlieilfür die ärmeren Genossen aussondert; da aber dieselben dasihnen zugewiesene Land ausnahmslos an die reicheren Wirtheverpachten, so ist das eher als eine besondere Form der Geld-entschädigung aufzufassen.

Von der Ansgleichung durch Geldentschädigungen ist nurein Schritt zur Verpachtung der Weiden . So sehen wir viel-fach, dass es, namentlich wenn die Weiden nicht von allenGenossen gleichmässig benutzt werden, vorgezogen wird, an cheStelle der immer complicirten Geldausgleichungen die einfachereVerpachtung an den Meistbietenden und die Vertheilung desErlöses unter die Genossen zu setzen. So ist man z. B. in derStadt Bern , als infolge der städtischen Entwicklung die Weide-nutzung in natura nur noch einigen Metzgern und Müllernzu Gute kam, zur Verpachtung der gemeinsamen Weiden über-gegangen. 1 ) Aelmlich werden in Süd-Deutschland ausgedehnteSchafweiden, deren Benützung den gewerbsmässigen Gross-betrieb voraussetzt, vielfach verpachtet; charakteristisch ist es,

*) Vgl. Miaskowski, S. löß.