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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.
Freiheit, der Genossen nach und nach eingeschränkt, insbesondere,wenn die Waldnutzung nicht von allen Genossen gleiclnnässigin Anspruch genommen wird, etwa weil es Wirthe giebt, welcheHolz zu gewerblichen Zwecken verbrauchen oder mit Erzeug-nissen des Waldes Handel treiben. Mitunter verbietet man dann,gemeinschaftliches Holz bezw. damit hergestellte Erzeugnissedes Gewerbefleisses nach auswärts zu verkaufen, oder es wirdein Vorkaufsrecht der Genossen anerkannt. So gestattet mauz. B. in der Turin’schen Wolost des Gouv. Tobolsk , wo dasSchmiedegewerbe stark verbreitet ist, nicht, Kohlen im gemein-schaftlichen Walde für gewerbliche Zwecke zu brennen. In anderenGemeinschaften wird zwar der Holzverkauf gestattet, man suchtaber den Umfang des Verkaufs einzuschränken, indem man etwaverbietet, Lohnarbeiter bei dem Abholzen zu gebrauchen. Inder Umgebung der Stadt Tomsk besteht auch dieses Verbotnicht; dafür ist aber untersagt, beim Holen des Holzes aus demWalde andere als eigene Pferde zu benützen. Vielfach wirdferner von dem zum Verkauf bestimmten Holz eine besondereAbgabe erhoben. Ganz älmlich gestalten sich die Verhältnisseauch bei den Nebennutzungen. Da sonst der Wetteifer vielfachdazu treiben würde, die Lese zu früh zu beginnen, wodurchder Nutzung geschadet werden kann, so wird die Zeit genaubestimmt, innerhalb welcher die Nutzung stattfinden darf. Wirdauf die betreffende Nutzung Adel Werth gelegt, so geht manauch weiter in der Sicherung der gleiehmässigen Betheiligungaller Genossen an derselben; es wird z. B. verboten, Lohnar-beiter mitzunehmen, bloss Mitglieder der eigenen Familien derGenossen dürfen in den Wald; oder es wird die Zahl der Arbeits-kräfte genau normirt, mit welcher jede an der Nutzung berechtigteWirthschaft. auftreten darf, wobei das Verbot, Lohnarbeiter beizu-ziehen, vielfach wegfällt. So stellt z. B. in Sibirien die Gemein-schaft in Bezug auf die Cedernusslese, welche in der Wirth-schaft des sibirischen Bauern in manchen Gegenden eine grosseRolle spielt, in den Jahren, wo die Nussernte nicht übermässighoch ist, den Tag fest, an dem die Lese zu beginnen hat, undbestimmt, wie viele Arbeiter in den Wald geschickt werden