2. FELDGEMEINSCHAFT UND TVIRTHSCHAFTSSYSTEM.
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dass die wilde FeldgrasAvirthschaft den Ausgangspunkt der Ent-wicklung bildet. Sollten die von Hanssens Meisterhand wieder-holt zusammengestellten apriorischen Gründe und historischenBelege nicht zwingend genug erscheinen, so würde man jetztdafür an der Hand ganz genauer Beobachtungen, welche invielen Gegenden, namentlich in wenig bevölkerten DistrictenRusslands , gemacht worden sind, den unwiderleglichen positivenBeweis führen können. Wir hätten also eigentlich auf die Feld-gemeinschaft bei der wilden Feldgraswirthschaft eingehen sollen.Da aber die von unserem Standpunkte aus wichtigeren Eigen-tlnimlichkeiten der wilden Feldgraswirthschaft auch bei dergeregelten Feldgraswirthschaft wiederkehren und die Aufgaben,welche die Gemeinschaft zu lösen hat, in beiden Fällen imwesentlichen die gleichen sind, so wird es zweckmässiger sein,alle feldgraswirthschaftlichen Systeme zugleich zu betrachten.Eine besondere Frage bleibt dann der Uebergang von der wildenzur geregelten Feldgraswirthschaft.
Das Wesen der feldgraswirthschaftlichen Systeme bestehtdarin, dass es keine feststehende Eintheilung der Gemarkungin Grundstücke verschiedener Nutzungsarten gibt, sonderndieselben Grundstücke abwechselnd als Ackerland und als Weide-resp. Wiesenland benutzt Averden. Die Avilde FeldgrasAvirthschaftunterscheidet sich von der geregelten dadurch, dass bei dieserder Wechsel in der Bestimmung der Grundstücke ein regel-mässig periodischer ist und jeder Theil der Gemarkung in festerReihenfolge die Aenderungen der Nutzungsweise durchläuft,dass bei jener dagegen ein feststehender Wirthschaftsplan fehltund die Aenderung der NutzungsAveise nach momentanen ZAveck-mässigkeitsrücksichten erfolgt.
Aus dem Wesen der feldgrasAvirthschaftlichen Systeme er-AA'achsen nun der Gemeinschaft folgende Aufgaben: das Terhältnisszwischen der dem Ackerbau geAvidmeten und der dreesch liegendenFläche zu bestimmen und anzugeben, Avelche Theile der Gemarkungim betreffenden Jahre in der einen und Avelche in der anderenWeise benützt Averden sollen; ferner, die Yertheilung und dieNutzungsweise des Acker- und des Dreeschlandes zu regeln.