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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.
mit grösserem Arbeitsauf Avande im Walde gerodet worden sind,ferner gedüngte, bewässerte oder entwässerte Wiesen werdenauf kürzere oder längere Zeit von den Umtheilungen ausge-schlossen; sie bleiben im Besitze desjenigen Wirtlies, welcherArbeit auf sie verwendet hat, bis er für entschädigt gilt. Auchspäter, nachdem der Ausschluss von den Umtheilungen weg-gefallen ist, werden bei der Umtheilung solcher Wiesen oftTheilungsmethoden angewandt, welche die Interessen der altenBesitzer schonen, und zwar sogar in solchen Gemeinschaften, wodiese Methoden sonst nicht üblich sind.
Es wäre sehr interessant, den Process des Ueberganges vonder Hirtenwirthschaft zum Ackerbau da, wo solche ausgebildeteFeldgemeinschaften bereits bestehen, zu verfolgen. Leider ge-statten die mir zur Verfügung stehenden Materialien nicht, einvollständiges Bild davon zu entwerfen. Die Anfänge des Acker-baues scheinen von den einzelnen Wirthen auszugehen; dasLand zum Anlegen des Ackers wird dabei von denselben aufder gemeinschaftlichen Gemarkung frei occupirt. Der feldgemein-schaftliche Verband in Bezug auf das Ackerland constituirt sicherst später, und die Entwicklung ist der oben geschilderten(Vgl. Zweiter Abschnitt, Kapitel 1) gleich. Hie und da übt dieWiesengemeinschaft eine Art negativen Flurzwanges aus, indemdas Wiesenland von der Occupation seitens der Ackerbauerausgeschlossen wird; man gestattet, Grundstücke zum Acker-bau nach Belieben zu Avählen, aber nur, -wenn das Grundstücknicht bereits als Wiese dient. Dass die Gemeinschaft den Ortbestimme, avo die Aecker anzulegen seien, Avie man das etwa inBezug auf die alten Germanen anzunehmen pflegt, scheint nichtvorzukommen; das mag avoIü erst einer höheren Entwicklungs-stufe gehören. Da, avo die Wiesen umgetheilt werden, fällt oftdas Verbot, Wiesen umzupflügen, Aveg, nur Avird dann dem be-treffenden Wirthe sein als Ackerland benutztes Grundstück alsWiesenland angerechnet.
§ 3. Wir Avollen jetzt die Gestaltung der feldgemeinschaft-lichen Verfassung auf der niedrigsten Stufe des Ackerbaues insAuge fassen. Es Avird avoIü kaum mehr von Jemand bestritten,