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III. ANPASSUNG AN BESTEHENDE VERHÄLTNISSE.
Boi der Entscheidung darüber, wie viel Land dreeschliegen und wie viel gepflügt werden soll, fällt vor allem dieNothwendigkeit ins Gewicht, dem Boden Ruhezeit zu sichern;die Dreeschperiode soll lange genug dauern, um die erschöpftenProductivkräfte des Bodens zu erneuern. Innerhalb dieser Grenzewird das thatsächliche Verhältniss durch den Kampf der ent-gegengesetzten Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppennäher bestimmt. Bei der Eeldgraswirthschaft ist nämlich stetsein scharfer Interessengegensatz vorhanden zwischen denjenigenWirthen, welche grosse Yiehherden halten, und den ärmerenWirthen, die sich mehr auf den Ackerbau verlegen. Diesefordern, dass die Periode des Dreeschliegens möglichst abgekürztsei, damit mehr Land unter den Pflug genommen werden könne,da sie von grossen Weideflächen keinen Nutzen ziehen; jenemöchten umgekehrt möglichst viel Land unter Weide behalten.Wer da die Oberhand behält, darüber entscheiden die jeweiligenAlachtverhältnisse. Die natürliche Entwicklung ist jedoch imallgemeinen dem Ackerbauer günstig; denn mit der Bevölkerungs-zunahme nimmt die relative Bedeutung der ackerbautreibendenBevölkerungsklassen immer zu und die Interessen der Vieh-züchter verlieren an Gewicht, Dies war z. B. in Neu-Russland,vielfach auch in Sibirien der Fall. Wird man da den Ansprüchender Ackerbauer nicht in der Weise gerecht, dass der Dreeschauf das technisch zulässige Alinimalmaass reducirt. ivird, so suchtman den Vorsprung, welchen die viehreichen Wirthe bei derNutzung des Dreesches haben, durch Belastung der Viehbesitzerzu compensiren, etwa in der Weise, dass man die Stückzahldes Viehs, das auf die Weide getrieben werden darf, festsetzt,für das überschüssige Vieh Abgaben fordert und den Erlös ausdiesen Abgaben unter diejenigen Genossen vertheilt, welcheweniger Vieh auf die Weide treiben, als sie eigentlich das Rechthätten (näheres vgl. oben S. 181—18)1).
Die örtliche Wahl der Grundstücke, welche als Ackerlandoder als Droeschland benutzt werden sollen, geschieht in ver-schiedener AVeise, je nachdem man mit der geregelten odermit der wilden Eeldgraswirthschaft zu tlniu hat. Da, wo die