2. FELDGEMEINSCHAFT UND WIRTHSCHAFTSSYSTEM.
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geregelte Feklgraswirthschaft. mit einem feststehenden Turnusbesteht, hat sich eigentlich die Gemeinschaft gar nicht mehrdarum zu bekümmern, welche Grundstücke im betreffendenJahre als Ackerland benutzt werden sollen und welche unterDreesch zu liegen haben; der Moment, wo ein dreeschliegendesGrundstück umgepflügt und ein dem Ackerbau dienendes inDreesch gelegt werden soll, ergibt sich ja aus dem Turnus. Bei derwilden Feldgraswirthschaft entscheidet dagegen die Gemeinschaftjährlich nach Prüfung aller Verhältnisse ebenso wohl wie überdie Ausdehnung der Anbaufläche auch über die Lage der zumAckerbau bestimmten Grundstücke — beide Operationen tretenfreilich in diesem Falle nicht auseinander, sondern werden ineinem Act vollzogen. Da lässt man die erschöpften Grundstückeruhen ohne Rücksicht darauf, ob sie längere oder kürzere Zeitunter dem Pflug gewesen sind; um die Lücke auszufüllen, wähltman auf dem Dreesch die zum Umbrechen am besten geeignetenThcile und weist sie dem Ackerlande zu. Diese Aenderungenin der Nutzungsweise der Grundstücke brauchen hier gar nichtjährlich, sogar nicht einmal in festen Zwischenräumen vorge-nommen zu werden, sondern finden je nach Bedarf einmal nachkürzerer, dann nach längerer Zeit statt. Auch brauchen diebeiden sich ergänzenden Operationen — das Dreeschliegenlasseneines Theils des Ackerlandes und das Umbrechen eines Theilesdes Dreesches — nicht imbedingt einander zu begleiten; es ist.nicht ausgeschlossen, dass in einem Jahre nur eine von beidenstattfindet; so wird namentlich sehr oft ein Theil des Dreeschesumgebrochen, ohne dass entsprechend viel Ackerland in Dreeschgelegt würde.
Tst nun einmal die Eintheilnng der Gemarkung in Acker-und Dreeschland durchgeführt, so tritt manchmal die Gemein-schaft zurück und überlässt die beiden Tlieile der Gemarkungoder auch nur einen derselben der freien Nutzung der Genossen;Jedermann wird dann gestattet, auf dem für den Ackerbaubestimmten Tlieile der Gemarkung so viel und wo er will, Landumzubrechen und so viel Vieh auf dem Dreesch weiden zulassen, als ihm beliebt. Hie und da werden auf der dem Acker-