An diesen Zöllen, welche wir heute als eine grosseBedrückung des Handels und des Verkehrs empfinden wür-den, nahm das Mittelalter um so weniger Anstoss, als eingrosser Theil derjenigen, welche in Deutschland Handeltrieben, Fremde waren: Juden, Lombarden, Ivauwerzen,welche an sich rechtlos waren und den Schutz unter dengegebenen Bedingungen hinnehmen mussten. 18 ) Der deutscheTerritorialherr hatte auch wohl gar kein Interesse, einengrossen Handelsverkehr herbeizuwünschen. Er sah es garnicht gern, wenn seine Unterthanen zu weit blickten, wennsie womöglich mit fremden Nationen in nähere Berührungkamen, zumal ivenn diese, wie es meist der Fall war, eineganz andere politische und wirtschaftliche Schule durch-laufen hatten. Welche Bedeutung der Handel und der ein-zelne Kaufmann hatten, davon hatte er sicherlich in denwenigsten Fällen eine klare Vorstellung. Das war für ihneine weniger edle Welt. Ein Erzherzog Johann als JohannOrt und deutscher Rheder war im Mittelalter garnichtdenkbar. 19 )
Aus diesen Gründen trug der Landesherr daher keinBedenken, sein Zollrecht nach Möglichkeit in seinem In-teresse auszunutzen. Er Hess eben den Zoll dort erheben,wo der Handel leicht zu fassen war, an geeigneten Stellender Flüsse, auch der Landstrassen, besonders dort, wo eineConcentration des Verkehrs stattfand, wo grosse Handels-plätze entstanden waren , oder dort, wo eine Teilung desVerkehrs eintrat.
In Zeiten, in denen die Kassen der Zollbesitzer mehrGeld als zuvor nötig hatten, trat ohne weiteres Bedenkeneine Erhöhung der Zollsätze ein. Das war besonders nachdem dreissigjübrigen Kriege der Fall, als in Deutschland eine allgemeine Zerrüttung des Finanzwesens eingetretenwar. 20 ) Zwar war zur Errichtung oder zur Erhöhung vonLandzöllen wie von Flusszöllen die kaiserliche Genehmigungnotwendig, was auch als ein Zeichen dafür gelten kann,dass die allgemeine Bedeutsamkeit auch der Flüsse alsWege für den grossen Verkehr einleuchtete. Indessenkümmerte sich kein Landesherr oder, wer sonst den Zoll