4
I. ABSCHNITT
gebührenartigen Character gehabt haben. 13 ) Die Leistung,für welche die Gebühr zu zahlen war, mag verschieden ge-wesen sein. 7mm Teil werden die Schiffer den anwohnendenHerren für Sicherung durch Geleit während einer bestimm-ten Strecke eine Abgabe gezahlt haben, H ) zum Teil werdenauch Abgaben erhoben worden sein, um die Kosten für denBau und die Unterhaltung einer Brücke oder einer Fähreoder eines Leinpfades, beispielsweise, aufzubringen. 15 ) Beieiner Anzahl Zölle stützte sich der Ursprung auf Privi-legien seitens des Kaisers, oder, wenn er aus finanziellenGründen oder auch aus Mangel an Macht und Autorität dasvon ihm in Anspruch genommene Zollregal an einzelne' Landesherrn abtrat, seitens dieser Letzteren. IG ) In diesemFalle galt es einfach, einer Gemeinde, einem Stift oder domjeweiligen Besitzer eines an der Elbe gelegenen Ritterguteseine Einnahme zu verschaffen. Auch kam es vor, dass dasRecht der Zollerhebung nicht auf dem Rittergut dinglichlag, sondern an eine bestimmte Adelsfamilie geknüpft war. 17 )Für diese Privilegien bestanden ursprünglich natürlich Gegen-leistungen in irgend welchen Diensten an den betreffendenHerrn. Je weiter indessen im Mittelalter das Privilegien-wesen um sich griff, desto verwirrter wurden auch die inFrage kommenden Rechtsverhältnisse. Mit der Zeit wurdendaher die Gegenleistungen unsicher; schliesslich verschwan-den sie ganz. So war es sowohl bei den Zöllen, welchesich nur auf Privilegien stützten, als auch bei denen, welchezur Unterhaltung des Verkehres dienten. Der Unterschiedbeider Arten ist nur der, dass bei den Zöllen als Gebührenfür eine Leistung im Verkehrswesen die allmählige Ausser-achtlassung der Leistung von einer Gewissenlosigkeit nichtfrei zu sprechen ist, während die Zölle auf Grund vonPrivilegien zunächst in einer rechtlichen Beziehung zu demVerkehrswesen gar nicht standen. Die in bequemer Weisein die Kassen fliessenden Einnahmen aus den Zöllen bliebenjedoch nach wie vor bestehen; denn für ein sesshaft ge-wordenes Volk ist der Handel in jedem Falle ein Lebens-bedürfnis und kann also durch Abgaben nie ganz unter-drückt werden.