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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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109
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ANHANG.

No. 2.

DER ELBZOLL DER HERREN VON ALVENSLEBEN IN ROGÄTZ .

Es scheint eine Eigentümlichkeit der Elbe gewesen zu sein, dass noch bis zum Erlass der Elbschiffahrtsakte von 1821 einzelne Privatleute im Besitze einer Zollerhebung waren. Vielleicht waren diese Zölle in älterer Zeit in noch grösserer Anzahl vorhanden; wie wir bereits gesehen haben, war der königliche Zoll in Wittenberge früher ein Privat­zoll gewesen. Von den im Jahre 1819 noch bestehenden soll hier wenigstens einer etwas genauer betrachtet werden. Über die übrigen etwas näheres zu erfahren, ist mir nicht gelungen. Vielleicht aber lässt die folgende Darstellung auch einige Gesichtspunkte für die allgemeine Natur der privaten Elbzölle erkennen.

Der Zoll im Besitze der Herren von Al vensleben wurde zuletzt in Magdeburg erhoben und früher, wie bereits er­wähnt, in Rogätz . Das Dorf Rogätz liegt an der Mündung der Ohre in die Elbe, also nur wenige Meilen unterhalb Magdeburgs . Auf dem linken Ufer ihrer Mündung bildet die Ohre einen kleinen Hafen, an welchen sich das Dorf selbst anschliesst. Dieser Hafen ist auch für die heutige Elbschiffahrt von Wichtigkeit, wobei auch nicht zu über­sehen ist, dass Rogätz heute Station der von Magdeburg nach Stendal und Wittenberge führenden Eisenbahn ist. Wenn wir auch annehmen können, dass in der hier in Betracht kommenden Gegend der Elbe diese im Laufe der Zeit öfters ihr Bett gewechselt hat, was vielleicht auch