l'REUSSEN U. D. DRESU. ELBSCHIFFA1IRTS-C0MMISSI0N 35
der Dresdener Commission nichts mehr von solchen Be-schwerden oder von Verhandlungen über diese Beschwerden.
Preussen hielt jedoch an seinem Bevisionsrechte inWittenberge und Mühlberg fest, so sehr sich auch dieübrigen Staaten dagegen sträubten. 78 ) Andererseits abersahen die übrigen Staaten doch schliesslich ein, dass dieAusübung dieses Rechtes durch jeden Uferstaat die Schiff-fahrt sehr belästigen würde und daher ihre Zolleinnahmengeschmälert werden würden. Wohl gerade die letzte Er-kenntnis bewog schliesslich Dänemark, Hannover, Mecklen-burg und Sachsen ihr Revisionsrecht, zunächst provisorischauf 6 Jahre, an Preussen abzutreten für alle Schiffe, welcheWittenberge oder Mühlberg passirten. 79 )
3. DIE ANZAHL DER ELBZOLL-ÄMTER.
Während die Festsetzung des Revisionrechtes eineMassregel mehr im Intenesse des Fiscus war, so war dieVerminderung der Anzahl der Zollämter eine Massregel,die einmal mehr im Interesse des Handels geschah als indem des Fiscus, anderseits auch auf die Handelsbeziehungeneinschneidender wirken musste, als das Revisionsrecht.Denn wenn auf den Zollstätten der Zoll bezahlt werdenmusste, wobei die Waren der Controle wegen zum grösstenTeil nachgewogen wurden oft ganz nach dem Belieben desZöllners, wurde in vielen Fällen ein Aufenthalt verursacht,welcher länger war als die Dauer der Fahrt an sich. Hier-bei trugen die Schwerfälligkeit der Beamten und die Spezi-alisierung der Tarife, welche daher unübersichtlich undschwer zu handhaben waren, den grössten Teil der Schuld.
Bereits das „Publikandum wegen Aufhebung der Gross-Handlungs-Accise-, Durch- und Ausfuhr-Zoll-Gefälle, undEinführung eines Ersatz-Zolles, vom 8. 9. 1814“ hatte so-wohl auf dem Lande als an den Flussläufen eine wesent-liche Vereinfachung herbeigeführt. Die „Verordnung wegenAufhebung der Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle, zu-nächst in den alten Provinzen der Monarchie, vom 11. 6.1816“ hatte die Aufhebung der meisten Zollämter an derHavel , Spree, Oder, Netze, Warthe, Uker und verschiedener