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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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l'REUSSEN U. D. DRESU. ELBSCHIFFA1IRTS-C0MMISSI0N 35

der Dresdener Commission nichts mehr von solchen Be­schwerden oder von Verhandlungen über diese Beschwerden.

Preussen hielt jedoch an seinem Bevisionsrechte in Wittenberge und Mühlberg fest, so sehr sich auch die übrigen Staaten dagegen sträubten. 78 ) Andererseits aber sahen die übrigen Staaten doch schliesslich ein, dass die Ausübung dieses Rechtes durch jeden Uferstaat die Schiff­fahrt sehr belästigen würde und daher ihre Zolleinnahmen geschmälert werden würden. Wohl gerade die letzte Er­kenntnis bewog schliesslich Dänemark , Hannover , Mecklen­burg und Sachsen ihr Revisionsrecht, zunächst provisorisch auf 6 Jahre, an Preussen abzutreten für alle Schiffe, welche Wittenberge oder Mühlberg passirten. 79 )

3. DIE ANZAHL DER ELBZOLL-ÄMTER.

Während die Festsetzung des Revisionrechtes eine Massregel mehr im Intenesse des Fiscus war, so war die Verminderung der Anzahl der Zollämter eine Massregel, die einmal mehr im Interesse des Handels geschah als in dem des Fiscus, anderseits auch auf die Handelsbeziehungen einschneidender wirken musste, als das Revisionsrecht. Denn wenn auf den Zollstätten der Zoll bezahlt werden musste, wobei die Waren der Controle wegen zum grössten Teil nachgewogen wurden oft ganz nach dem Belieben des Zöllners, wurde in vielen Fällen ein Aufenthalt verursacht, welcher länger war als die Dauer der Fahrt an sich. Hier­bei trugen die Schwerfälligkeit der Beamten und die Spezi­alisierung der Tarife, welche daher unübersichtlich und schwer zu handhaben waren, den grössten Teil der Schuld.

Bereits dasPublikandum wegen Aufhebung der Gross- Handlungs-Accise-, Durch- und Ausfuhr-Zoll-Gefälle, und Einführung eines Ersatz-Zolles, vom 8. 9. 1814 hatte so­wohl auf dem Lande als an den Flussläufen eine wesent­liche Vereinfachung herbeigeführt. DieVerordnung wegen Aufhebung der Wasser-, Binnen- und Provinzialzölle, zu­nächst in den alten Provinzen der Monarchie, vom 11. 6. 1816 hatte die Aufhebung der meisten Zollämter an der Havel , Spree, Oder, Netze, Warthe, Uker und verschiedener