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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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PREUSSEN U. D. DRESD . ELBSCHIFFAHRTS-COMMISSION 21

natürlich ebenfalls zu entrichten, wodurch die Schiffahrt noch mehr bedrückt wurde. Die langen Auseinandersetz­ungen, welche dies besonders mit den anhaltinischen Regier­ungen verursachte, werden weiter unten erwähnt werden. 40 )

II.

PREUSSEN UND DIE DRESDENER ELBSCHIFF- FAHRTS-COMMISSION.

1. DER ÄUSSERE GANG DER VERHANDLUNGEN.

Nach Artikel 108 der Wiener Akte sollten die einzelnen Flussschiffahrts-Connnissionen 6 Monate nach Schluss des Wiener Congresses zusammentreten. Die Beratungen für die Elbe begannen indess erst am 3. Juni 1819, also mit einer Verspätung von fast 372 Jahren. Das ist jedoch ganz erklärlich. Denn es ist nicht zu übersehen, dass in den ersten Friedensjahren eine so grosse Anzahl Aufgaben für die Staatsthätigkeit entstand, dass eine Verzögerung von Anfang an unvermeidlich war. Die kurze Frist hatte der Wiener Congress wohl nur angegeben, damit diese An­gelegenheit überhaupt nicht in Vergessenheit kam.

Preussen hatte die Aufgabe, die Einladungen zum Zu­sammentritt der Commission an die Uferstaaten zu erlassen. Das geschah im October 1817. Doch kam auch damals noch kein Anfang zu Stande. In Kopenhagen liess das Reformationsfest die Einladung vergessen; 41 ) in Hannover wollte man erst genaue Nachrichten über die Anordnungen und Beschlüsse der Mainzer Commission, welche die Zoll­verhältnisse des Rheines endgültig zu ordnen bestimmt war, abwarten, obgleich Hannover selbst am Rhein gar keine Interessen hatte. 42 ) In Preussen begann unterdessen die grosse, einheitliche Steuerreform durch das am 26. Mai 1818 erlasseneGesetz über den Zoll und die Verbrauchs-Steuern