natürlich ebenfalls zu entrichten, wodurch die Schiffahrtnoch mehr bedrückt wurde. Die langen Auseinandersetz-ungen, welche dies besonders mit den anhaltinischen Regier-ungen verursachte, werden weiter unten erwähnt werden. 40 )
II.
PREUSSEN UND DIE DRESDENER ELBSCHIFF-FAHRTS-COMMISSION.
1. DER ÄUSSERE GANG DER VERHANDLUNGEN.
Nach Artikel 108 der Wiener Akte sollten die einzelnenFlussschiffahrts-Connnissionen 6 Monate nach Schluss desWiener Congresses zusammentreten. Die Beratungen fürdie Elbe begannen indess erst am 3. Juni 1819, also miteiner Verspätung von fast 372 Jahren. Das ist jedoch ganzerklärlich. Denn es ist nicht zu übersehen, dass in denersten Friedensjahren eine so grosse Anzahl Aufgaben fürdie Staatsthätigkeit entstand, dass eine Verzögerung vonAnfang an unvermeidlich war. Die kurze Frist hatte derWiener Congress wohl nur angegeben, damit diese An-gelegenheit überhaupt nicht in Vergessenheit kam.
Preussen hatte die Aufgabe, die Einladungen zum Zu-sammentritt der Commission an die Uferstaaten zu erlassen.Das geschah im October 1817. Doch kam auch damalsnoch kein Anfang zu Stande. In Kopenhagen liess dasReformationsfest die Einladung vergessen; 41 ) in Hannover wollte man erst genaue Nachrichten über die Anordnungenund Beschlüsse der Mainzer Commission, welche die Zoll-verhältnisse des Rheines endgültig zu ordnen bestimmt war,abwarten, obgleich Hannover selbst am Rhein gar keineInteressen hatte. 42 ) In Preussen begann unterdessen diegrosse, einheitliche Steuerreform durch das am 26. Mai 1818erlassene „Gesetz über den Zoll und die Verbrauchs-Steuern