PREUSSEN U. D. URESI). ELBSC1UFFAHRTS-C0MM1SSI0N 43
„Die Erhebungsämter betreffend wo gsten
Herzoge zu Anhalt die drei Zolstätten zu Dessau , Itoslauund Coswig beibehalten und hoffen, dass man bei diesembilligen Verlangen eben so wenig Bedenklichkeiten lindenwerde, als dass Hamburg, Dänemark und Mecklenburg jedes seine besondere Zollstätte behalte. Die drei Herzog-lichen Häuser zu Bernburg, Cöthen und Dessau befindensich gerade in der nämlichen Kategorie, und es ist gar keinGrund vorhanden, weshalb man diese anders als jene be-handeln wolle.“
Unter diesen Umständen musste sich Preussen bis zudem in der Schlusssitzung versprochenen Anschluss Anhaltsan das preussische Zollgebiet gegen die Hauptmasse deranhaltinischen Länder die Ämter Wittenberg und Aken , und'gegen die Enclave Dornburg die Ämter Barby und Schöne-beck Vorbehalten, „um nur einigermassen den Schleichhandelzu beschränken.“
Der Anschluss der Anhaltiner im Laufe der zwanziger.Jahre bereitete noch manche Schwierigkeiten. 93 )
4 . DIE HOHE DES ELBZOLL-TARIFS.
Die zukünftige Höhe der Elbzollsätze stand in engsterVerbindung mit der Anzahl der Erhebungsämter. Je mehrÄmter ein Staat hatte, desto niedriger musste natürlich derZoll sein, welcher in dem einzelnen Amt erhoben wurde.Was den Status der preussischen Abgaben auf der Elbe an-geht, so haben wir viererlei auseinander zu halten. Eswaren zu entrichten:
1) der königliche Warenzahl auf den gleich zu er-wähnenden 15 Ämtern.
2) die Privatzölle und zwar:
a. die verschiedenen städtischen Abgaben wegen desUmladerechtes der Stadt Magdeburg und derdortige Zoll,
b. die 3 Zölle der Herren von Oppen, von Alvens-leben und von Möllendorff und das Durchstich-geld des Rittergutes Clöden.