Druckschrift 
Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
Entstehung
Seite
87
Einzelbild herunterladen
 

III. ABSCHNITT. DIE BEDEUT. I). ELBSCHIFFAHRTSAKTE V. 1821 87

III.

DIE BEDEUTUNG

DER ELBSCHIFFAHRTSAKTEVON 1821.

Um ein klares Bild von der Bedeutung der Dresdener Verhandlungen, an deren Resultat die preussische Handels-und Verkehrspolitik ganz wesentlich beteiligt ist, für dieEntwicklung der Elbschiffahrt zu erhalten, müssen wir,wenn auch nur oberflächlich, auf die Entwicklung der Akteselbst eingehen; ausführlich ist sie bis zum Jahre 1860 dar-gestellt durch die in dem Werke:Die Elbzölle mitgeteiltenAktenstücke, und durch die diesem Werke beigegebenenstatistischen Nachweise über den Schiffahrtsverkehr wirdsie auch wirtschaftlich in ihren Erfolgen gewürdigt. 180 )

Zunächst rein äusserlich betrachtet blieb die Akte von1821 die rechtliche und thatsächliche Grundlage für allefolgenden Verhandlungen, welche daher von sogenanntenRevisionskommissionen geleitet wurden. Diese Kom-missionen verhandelten: 1824 in Hamburg , 1842 1844 inDresden, 1850 -1854 in Magdeburg, 1858 in Hamburg ,1860 in Hamburg , 1870 in Frag. Ihre Arbeiten beschränktensich im wesentlichen auf die Herabsetzung und Vereinfachungder Zollsätze. Zunächst mussten diese ja auch nach derAufhebung aller Privilegien an der Elbe den verabscheu-ungswerten Einschränkungen aller Bürger zum Vorteil ein-zelner Glieder des Staatskörpers 1S1 ) beseitigt werden durchgemeinsame Übereinkunft; im übrigen für die Elbschiffahrt,besonders für das Flussbett, zu sorgen, war ja keinem Staategenommen, vielmehr durch den Artikel 28 der Akte zurPflicht geworden,eine besondere Sorgfalt darauf zu ver-wenden. Die Flusszölle mussten natürlich mit der Aus-dehnung des Schiff'ahrtsVerkehres und späterhin auch derEisenbahnen, sowie des Zollvereines immer lästiger unddrückender werden. Die normalen Elbschiffahrtsgebührenvon 27 Gr. 6 Pfg. für den Bruttocentner, welche 1821 fest-