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III. ABSCHNITT.
gesetzt wurden, lasteten besonders schwer auf dem Transit-verkehr von Hamburg nach Böhmen , um so mein-, weil derElbeverkehr dorthin noch sehr gering und unentwickeltwar; auf Wertzölle umgerechnet ergab dieser Normalsatzeine Belastung von 12 bis 50 0 /o. 182 ) Die 1824 und 1844festgesetzten Herabsetzungen einzelner Waren änderten darinnicht viel; das Principuum blieb das nämliche. Auch diedurch die Additionalakte von 1844 beschlossene Höhe von1 Thl. 3 Sgr. 11 Pfg. im 14 Thaler-Fuss (den Thaler zu30 Silbergroschen ä 12 Pfennige gerechnet; nicht mehr imIvonventionsfuss wie 1821 und 1824) für den sogenanntenElbzoll-Centner (ä 100 Pfd. — 50 Kg.) Bruttogewicht ändertenichts in der Belastung des Handels durch den Zoll. Ansich war der neue Normalsatz sogar höher als der der Aktevon 1821; indessen wurde gleichzeitig die Recognitions-gebühr aufgehoben, sodass nunmehr nur noch eine ArtAbgabe zu entrichten war. Die Klagen der Kaufleute ver-stummten jedoch nicht und gerade in den folgenden Jahren1844 bis 1847 treten sie so lebhaft hervor, dass selbstHannover, Mecklenburg und Dänemark selbständig partielleZollermässigungen Vornahmen, also die Staaten, welche sichin den Kommissionen am meisten der Ermässigung der Zöllewidersetzten. 1 - 3 ) Die Bedrückung des Handels muss dahereine sehr grosse gewesen sein. Diese einzelstaatlichenHerabsetzungen und Vereinfachungen der Elbzollsätze tretenbereits seit dem Ende der zwanziger Jahre auf, vornehmlichin Preussen, Anhalt und Sachsen. 184 ) Die Revisions-kommissionen waren daher in vielen Fällen nur bestrebt,die vorgenommenen Änderungen zu verallgemeinern undauf andere Staaten auszudehnen. Ihre Arbeiten sind vonden einzelstaatlichen Massregeln, welche ihrerseits meistnur Konsequenzen von Zoll Vereins-Vereinbarungen waren,wohl zu unterscheiden. Ganz selbständig hob Österreich durch Verfügung des k. k. Finanzministers 1850 seine Elb-zölle, zunächst noch mit Ausnahme für Holz, auf'. 185 ) Einsehr geringes Resultat, verglichen mit den vielen und langenVerhandlungen, hatte die dritte Revisionskommission (1850—1854); die vorgenommenen Tarifänderungen betrafen meist