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Die Regulierung der Elbschiffahrt 1819 - 1821 / von Martin Kriele
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ANHANG

war seine, des Herrn von Alvensleben , Sache; seine Leutewaren jedenfalls immer in der Nähe zu haben und an Rogätz musste der Schilfer in jedem Fall vorbeifahren. In dem-selben Autor (4. Band, Kiel 1861 pg. 51) linden wir auchdie Angabe, dass in der Karolingischen Zeit Zahlungen(trasturae), unter anderem für die Benutzung von Zieh-pferden zu machen waren.

Der Zoll in Rogätz hatte vielleicht auch eine andereBestimmung, sei es an Stelle der bereits erörterten oderneben ihr, nämlich zur Ausbesserung der an den Treueigrenzenden Sanddeiche verwendet zu werden, wenn einmalreissendes Wasser dieselben beschädigt batte. Über dieseDeiche sagt Rust:An diesen Treuei, binuenwärts, grenzenSanddeiche, welche seit Jahrhunderten bestehen und diedahinter liegenden Grundstücke und das Tangerthal gegendie Überschwemmungen der Elbe schützen. Verpflichtetezur Unterhaltung sind nicht zu ermitteln gewesen; dochstand fest, dass ab und zu bei Wassergefahr das RittergutAngern und die Gemeinden Angern, Mahlwinkel , Zibberick,Bertingen, Wenddorf und Rogätz diesen Deich verteidigtund streckenweise hergestellt haben. Auch diese Deich-zölle sind im Mittelalter nichts seltenes gewesen. Dahererklärt du Gangeripaticum so: pro ripis seu aggeribuscontinendis vel tuendis.

Wenn wir nun annehmen, dass die Benutzung einesLeinpfades und der zum Ziehen nötigen Arbeitskräfte haupt-sächlich die Quelle des Zolles in Rogätz war, so wäre alsonach der Vollendung des Durchstiches der Zoll ohne Gegen-leistung geblieben, obwohl vielleicht auch dann noch fremdeHilfskräfte zum Ziehen benutzt wurden. Das war ja abernichts seltenes, dass die Gegenleistung eines Zolles mit derZeit verloren ging. Der Durchstich selbst ist wohl vonder Stadt Burg ausgeführt worden, da diese im Besitze desTreueis ist. s ).

Vielleicht sind das Ziehen der Schifte auf den Lein-pfaden und die Erhaltung der Deiche eine Erklärung dafür,dass gerade zwischen Magdeburg und Lauenburg eine im