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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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ZENT UND VOGTEI.

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Von den Zentkosten befreit waren, abgesehen von denden VValdmarksbesitzern und den Erb- und Tempovalbeständernherrschaftlicher und sonstiger schatzungsfreier Höfe häufig er-teilten besonderen Privilegien, die Zentschöffen, Kontingents-soldateu, Zeuttambour und Zeutpfeifer, alle herrschaftlichenDiener, auch wenn sie in bürgerlichen Verhältnissen standen,die Eatsglieder der Städte, alle Zentoffiziere ! ).

Der Zentausschlag wurde durch die Zentschöffen 2 ) vonden einzelnen erhoben und au den Zentgrafen abgeliefert, welchervon 100 fl. Zentgeld, so auf Zentkosten erhoben wurde, 1 bis3 fl. Zahlgebühr erhielt.

Die Höhe der Zentkosten war je nach der Zahl und Dauerder Inquisitionsprozesse und nach dem größeren oder geringerenUmfange der übrigen an die Zent gestellten Anforderungen inden einzelnen Jahren oft sehr verschieden. Meist wurden alle2 bis 4 Jahre 400 bis 600 fl. repartiert, doch waren gegenEnde des 18. Jahrhunderts höhere Ausschläge nicht selten 3 ).

entfallenden Betrages herangezogen wurden. Dagegen wurde zwischenden Besitzern von Bauerngütern und den einläufigen Untertanen trotzmehrfacher Klagen seitens der letzteren kein Unterschied gemacht, weilnach der Gemeindeverfassung jener Zenlen alle Zentmänner als Ge-meindsleute auch gleiche Gemeindenutzungen erhielten, also auch dieGemeindelasten in gleichem Maße tragen müßten. In andern Zentendagegen, z. B. Erbach, Beerfelden , wo grundsätzlich nur ^Hübner zu Ge-meindsleuten rezipiert wurden, kontribuierten nur diese als sog. ganzeZentmänner, die wenigen einlezzigen Untertanen, die Erbschutzverwandtenund die Beisassen dagegen nach nicht näher angegebenen Merkmalennur als halbe, Viertel-, Sechstel-, Achtel-Zentmänner. Vgl. Amtsberichtv. 1773 in Erb. Amt. Recept. Beisaß - u. Erbschutzgeld.

*) So in der Zent Michelstadt ; hier wurden, als sich die Zent-kosten durch Chaussee- und Brückenbauten gegen früher erheblich ver-mehrten, obige Befreiungen dadurch umgangen, daß alle den in Michelst,ansässigen Zentmännern zurepartierten Zentkosten seit 1783 aus derStadtkasse bezahlt wurden, sodaß jetzt schlechthin alle, welche bürger-liche Nutzungen zogen, mediale auch zur Zent kontribuierten.

z ) in der Zent Kirchbrombach durch die Bürgermeister.

3 ) z. B. 1798 Zent Michelst. 2000 fl. Die Freiensteiner AmtsCentrechnung für 17911794 schließt ab mit 494 fl. Einnahme, 624 fl.Ausgabe, für 17951797 mit 1127 fl. Einn., 985 fl. Ausg.