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I. DIE GERICHTSHERRSCHAFT.
Weitere Einnahmen kamen in den Zenten mit Zentall-menden hinzu, sei es durch Veräußerung einzelner Stücke derMark: von Wald, Feld, einzelnen Plätzen, des Zenthauses, oderdurch Verpachtung von abgeholzten Waldstücken, z. B. auf 12Jahre, oder durch Verkauf, sei es des jährlichen Losholzes andie Zentgenossen, sei es des durch außerordentliche Holzhiebe 1 )gewonnenen Holzes, das gewöhnliche Aushilfsmittel auch derLandgemeinden in größeren Geldverlegenheiten 2 ), ferner ge-hören die Zentwaldrügegelder hierher. Sodann verschafften sichdie Zenten nicht selten durch Aufnahme von Darlehen die er-forderlichen Mittel.
Der Betrag, um welchen die Ausgaben die genanntenEinnahmen überstiegen, mußte durch sog. Zentausschläge auf-gebracht werden. Zentausschläge erfolgten, so oft die Zentkosteneinen angemessenen Betrag erreicht hatten, und trotz mehr-facher Abänderungsvorschläge blieb es bei dem hergebrachtenSysteme außerordentlicher, an keineWirtschaftsperiodegebundenen,nach Ermessen und Bedarf erhobenen Umlagen.
Der Maßstab der Repartition auf die einzelnen Zentmännerstimmte überall darin überein, daß sie nicht nach dem Schatzungs-fuße, sondern nach der Mannschaft oder nach Köpfen beitrags-pflichtig waren 3 4 ). Im übrigen findet sich der Hauptunterschied,daß bald alle Zentmänner in absolut gleichem Maße, bald nurnach einer bestimmten geringeren Einheit abgestuft herange-zogen wurden 1 ).
‘) Holzhiebe waren nur mit Bewilligung der Regierung und nachAnweisung des von dieser beauftragten Forstmeisters zulässig. Vgl. F.Kirchbr. u. g.
*) Auch Dietrich, Mitteil, aus Königer Gültbüchern usw. in Hess.Bl. f. Volksk. II 35.
3 ) Über einen Streit, ob nach Köpfen oder nach Herdslätten dieZentkosten auszuschlagen seien, vgl. W. Diehl, Reichenbacher Chronik(1904) 52. (Zent Heppenheim, 16. Jahrh.).
4 ) Gleiches Maß für alle galt in der Z. Reichelsheim und in denbreubergischen Zenten, jedoch auch hier dadurch modifiziert, daß inersterer wenigstens die Witwen in geringerem Umfange, in letzteren dieWitwen und Leibgedingsmänner nur zur Hälfte des auf einen Zentmann