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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
Entstehung
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VORWORT.

Eine erfolgreiche Regierang des Staates ohnestaatswissenschaftliche Grundlage ist in der Gegen-wart ebensowenig möglich, wie Seeschiffahrt ohneKenntnis der Nautik. Aber man darf Wissenschaftund Doktrinarismus nicht miteinander verwechseln.Doktrinäre sehen entweder nur Abstraktionen oderzusammenhanglose Einzelheiten. Innerhalb derStaatswissenschaft dagegen ist jede Einzelwissen-schaft notwendigerweise die Hilfswissenschaft derandern. Jede setzt zu ihrem vollen Verständnisdie andere voraus. Alle fordern die Erfassung desStaates in der Totalität seines Daseins.

Franz von HoltzendorfT, Zeitglossen des gesundenMenschenverstandes (1884).

Die Anregung zu der vorliegenden Arbeit gab mir die1903 durch die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät derUniversität Straßburg gestellte Preisaufgabe:Ländliche Ver-fassung im Gebiete einer süddeutschen Standesherrschaft, be-sonders im 18. Jahrhundert.

Indem mir die Benützung des fürstl. und gräfl. ErbachischenGesamthausarchives in weitgehendstem llaße gestattet wurde,war die Vorbedingung für eine Bearbeitung des Themas erfüllt.Ich fühle mich gedrungen, den regierenden Herrn des Fürst-lichen und Gräflichen Gesamthauses Erbach für das mir er-wiesene große Wohlwollen und Vertrauen meinen ehrerbietigstenDank an dieser Stelle auszusprechen und mit demselben Gefühlezu gedenken des liebenswürdigen Interesses, welches Seine Er-laucht der Graf Georg Albrecht IV. zu Erbach-Erbach und derverstorbene Graf Arthur zu Erbach-Erbach meinen Studien ent-gegengebracht haben.

Nicht minderen Dank schulde ich meinen hochverehrtenLehrern, den Herren Professoren Dr. G. F. Knapp und Dr. W.Wittich in Straßburg , aus deren staatswissenschaftlichem Seminardie Arbeit hervorgegangen ist. Ihnen verdanke ich die wissen-