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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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INHALT.

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EINLEITUNG. Geographische Lage. Geschichtlicher Rückblick.Verhältnis zu Reich und Kreis. Umfang und Einteilung derTerritorien im 18. Jahrhundert. Behördenorganisation. DieAbhängigkeitsverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. ... 1

I. Kapitel:

DIE GERICHTSHERRSCHAFT. ZENT UND VOGTEI .

Im allgemeinen. Begriff und Inhalt. Räumliches Substrat. Die räum-liche Durchkreuzung von Zent und Vogtei. Einwirkung dieser„Vermischungen“ auf die lokale Behördenorganisation. Die

„Landeshoheitsstreitigkeiten“. 17

A. Zent, Vogtei und Landeshoheit in Franken. 25

B. Zentherr und Zentgemeinde.. 42

I. Begriff und juristische Natur der Zent. Die Zent alsKommunalverband mit juristischer Persönlichkeit desöffentlichen und privaten Rechtes. Die Zent als Mark-gemeinde. Die Zent als „Polizeianstalt“. Natur des Zent-grafenamtes. Kommunale Verfassung. Interterritoriale

Natur der Zent. 42

II. Die Organisation der Zent. 54

1. Der Zentgraf.. 54

2. Die Zentschöffen. 59

3. Der Zentknecht. 60

4. Die Zentgerichte. 61

III. Die in der Zent begründeten wirtschaftlichen Lasten . . 66

Rekognitionspfliclüen. Wehr- und Gerichtspflicht. Zent-abgaben; Zentfronen; Zentausschläge.

C. Die Vogtei.' 76

I. Begriff der Voglei; im Mittelalter; in der neueren Zeit. 76II. Die Organe der Vogteiherrschaft. 80

1. Die Untergerichte. 80

2. Der Schultheiß. 84

3. Die Land- und Gerichtsschöffen. 87