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Die ländliche Verfassung der Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg im 18. Jahrhundert : ein Beitrag zur deutschen Rechts- und Wirtschaftsgeschichte / von German Killinger
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I. DIE GERICHTSHERESCHAFT.

von den Gütern ihrer in erbachischen Zenten gelegenen Vogtei-untertanen erhoben, mehr den Charakter eines KammergeMles 1 ).Stets wurde von den Zentherren das Recht beansprucht, dieseadligen Vogtei Untertanen ihrer Steuergewalt zu unterwerfen undsie zur Entrichtung wenigstens von extraordinären Kriegssteuernheranzuziehen, während die Vogteiherren als domini territo-riales geltend machten, daß die Kriegssteuer als extraordinäreSchatzung, daher als Accessorium suo principali, nämlich derwohlhergebrachten vogteilichen illimitierten ordinären Schatzungs-gerechtigkeit nachfolge 2 ). Andrerseits wurde dem Hause Erbach

II. Ausgabegeld

Rezeß.

Zur Reichskasse.

Zur Kreiskasse. 11827 fl.

Zur Kollegialkasse. 520

Zum Kammergericht.

Advokatenbeslallung.

Abgelegte Kapitalien..

Pensiones.

Auf herrschaftl. Befehl.

Zehrung und Reisekosten.

Botenlohn. .

Schreibmaterialien.

Kanzleidienerbesoldung.

Dienerbesoldung.

Gnadengeld.

Abgelegte gelehnte Gelder.

Monalgage f. d. Kontingent zu Fuß u. zu Pferde ....Zur Verpflegung d. Kontingents in Kantonierungsquartieren

Werbegeld.

Für Montierung.

Für Arznei.

Winterquartierkosten ..

Primae planae und Wagenverpflegungskonkurrenz . . .Insgemein .

8138020733345638540 .,278025317507235913639

1055

84

19

640

767

>1

11

11

11

11

Summa 35 811 fl.

*) vgl. LTA. I 256 f. 241 (d. a. 1718). Im gräfl. Ingelheimisch-vogteilichen Dorfe Würzberg betrug die Schatzung jährlich von jederHube 2 fl.; vgl. n. 2.

*) vgl. F: Rubrik: Adel. Ingelheimisches Lehen zu Würzberg .Fürstl. Leiningisches Archiv zu Amorbach .