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die Schatzung über seine in fremden Zenten befindlichen Vogtei-untertanen stets bestritten, in einigen Fällen ganz entzogen, inandern auf eine (z. B. auf l U°/o) limitierte Schatzung einge-schränkt, bisweilen einigte man sich dahin, daß Zent- und Vogtei-herr nur gemeinsam und zur Hälfte eine Schatzung zu erhebenberechtigt sein solle 1 ).
Neben der Schatzung wurde in unserem Territorium nichtwie in Baden 2 ) noch eine besondere Bede erhoben. Nur ineinigen Dorfschaften des Amtes Schönberg fiel jährlich eine sog.„Heerzogsbeeth“ von geringem Betrage 3 ).
Geringfügige Abgaben waren sodann das Weggeld 4 ), Stand-geld 5 6 ), Doktorgeld 8 ), Landreuthergeld 7 ) und der Wasserfall 8 ).
‘) Bsplc. bei Heyl, SLB.; LTA. XI (A. Krcienslein).
“) Ludwig, Der bad. Bauer 12, 25. Über Württemberg vgl. Tb.Knapp, Beiträge 115 f.
3 ) In Bimbach wurden im ganzen 45 Kr. ,.Heerzogsbeeth“ erhobenals ständige Abgabe; sie haflete auf einigen 1-Iubgütern daselbst. Ebensoin Zotzenbach. Die Natur dieser Abgabe ließ sich nicht fcstslellen LTA. II(1718) p. 151.
4 ) In Erbach, Michelstadl, Reichelsheim und einigen Orlen erhoben;in Reichelsh. wurde es jährl. verpachtet und vom Erlöse 3 /* für dieHerrschaft, '/■* seit 1625 aus herrscbafll. Venvilligung für die Gemeindeeingezogen; in Michelst, seit 1683 der Stadt überlassen.
5 ) Bezogen in Orten, wo die Herrschaft das Marktrecht besaß, ingeringfügigen Abgaben von jedem Stande und jedem zum Verkaufe aus-gestellten Tiere bestehend, für Ausländer meist 1 oder 2 Kr. höher alsfür Einheimische; in Michelsladt war es zu ‘/* der Stadt überlassen.
6 ) Im Amte König wurden von jedem Gemeindsmann, Auszugsleuteund Witwen ausgen., zum Unterhalt des Amts- und Zenlphysikus 15 Kr.jährlich erhoben.
7 ) Infolge der Kriegsunruhen um die Wende des 17. und 18. Jahr-hunderts waren, da das gräfl. Kontingent beständig im Felde und aufPostierungen stand, einige Landreulher angestellt worden, welche zurEintreibung rückständiger Amtsprästationen, zur Begleitung der Beamtenund zu sonstigen das Land angehenden Geschäften gebraucht wurden.Zum Unterhalt derselben wurde das Landreutergeld, in Beträgenvon 8—13 Kr. und kleinen Quantitäten Hafer bestehend, eingeführt,welches man auch später, nach Abschaffung der Landreuter, als Rentei-gefälle weiter erhob.
8 ) Nicht überall, z. B. im Amte Reichenberg von einigen Mühlenim Gesamtbeträge von 9 Kapaunen für die Benützung der Wasserkraft